In zwei wichtigen Punkten kommt der Gesetzentwurf laut Merk aber zu problematischen Ergebnissen: "Erstens gilt er gerade nicht nur für die organisierte Kriminalität, sondern für alle mit einer bestimmten Mindeststrafe bedrohten Straftaten. Ich persönlich tue mich aber schwer bei dem Gedanken, dass dem Kindesmissbraucher, Vergewaltiger und dem Mörder, der sein Verbrechen als Einzeltäter verwirklicht hat, eine Denunziation zu einer gewichtigen Strafmilderung verhelfen können soll !" Und zweitens soll die Kronzeugenregelung nur dem zugute kommen, der sein Wissen vor Beginn des Hauptverfahrens offenbart.
Merk: "Das heißt im Klartext: Man nimmt in Kauf, dass ein Terrorist sein Wissen über ein geplantes Sprengstoffattentat nicht preisgibt, nur weil die Hauptverhandlung gegen ihn bereits begonnen hat. Diese Ungereimtheiten müssen behoben werden !"