Allerdings sind laut Merk noch weitere Verbesserungen notwendig. "Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass es zunehmend Kinder gibt, die ganz massive Straftaten begehen, dafür aber nicht belangt werden können, weil sie noch nicht 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig sind. Für diese Fälle müssen wir die Eltern besonders in die Pflicht nehmen können. Hier muss eine Vermutung dafür sprechen, dass das Kindeswohl gefährdet ist mit der Folge, dass der Familienrichter im Zweifel einschreiten kann !", so Merk.
Hierbei handelt es sich selbstverständlich um seltene Ausnahmefälle. "Aber jeder dieser Fälle ist ein Fall zuviel. Hier dürfen wir nicht wegsehen. Das sind wir sowohl den Kindern als auch den möglichen Opfern von Straftaten schuldig", so Merk.