· Strafbarkeit des Besitzes nicht nur von „besonders“ gefährlichen, sondern aller Dopingmittel;
· Strafbarkeit auch des Besitzes einer "geringen" Menge von Dopingmitteln
· Einführung eines Straftatbestands des „Sportbetruges".
Merk: "Wenn wir den Kampf gegen Doping wirklich ernst meinen, müssen wir Nägel mit Köpfen machen. Das tut der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht. Er gibt Polizei und Staatsanwaltschaft nicht die Mittel an die Hand, die sie dringend brauchen, um Doping als eine Form der organisierten Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Nach dem Gesetzentwurf soll nur der Besitz von Dopingmitteln in größerem Umfang unter Strafe gestellt und dabei lediglich ein kleiner Ausschnitt aus der breiten Palette von Dopingmitteln erfasst werden.
Wir haben aber häufig nur einen positiven Dopingbefund. Daraus allein wird man nicht mit hinreichender Sicherheit schließen können, dass der Sportler bestimmte Dopingmittel größeren Mengen besitzt. Die Staatsanwaltschaft wird daher voraussichtlich nur selten einen Durchsuchungsbeschluss bekommen können." Auch der Sportbetrug wird nicht als solcher unter Strafe gestellt.
"Aber wer gedopt an Wettbewerben teilnimmt, betrügt und muss auch wie ein Betrüger bestraft werden können !", so Merk.