Wichtige Anliegen und Vorschläge Bayerns sind nunmehr im Regierungsentwurf berücksichtigt. Einzelheiten werden noch im parlamentarischen Verfahren zu diskutieren sein, jedoch ist der beabsichtigte Gesetzentwurf ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung."
Die früher vorhandene Kronzeugenregelung im Bereich von Straftaten des Terrorismus hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung 1999 gegen den erbitterten Widerstand Bayerns und der Unionsfraktion im Bundestag auslaufen lassen. In der Folgezeit wurden sämtliche Initiativen Bayerns und des Bundesrats blockiert. Merk: "Eine effektive Kronzeugenregelung und die damit verbundenen Aufklärungserfolge hätten wir schon viele Jahre früher haben können."