Viele Unternehmen, vor allem in der Forschung, Entwicklung und Produktion sind darauf angewiesen, Techniken zu nutzen, für die sie eine Lizenz einholen. Sobald aber der Lizenzgeber insolvent wird, muss dessen Insolvenzverwalter nach geltendem Recht den Lizenzvertrag nicht mehr erfüllen ! Merk: "Damit kann einem Unternehmen von einem Tag auf den anderen die Existenzgrundlage entzogen werden - es kann schlicht nicht mehr weiterarbeiten, weil sein Lizenzgeber insolvent ist. Wer im Vertrauen auf eine Lizenz hohe Summen in die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte investiert hat, muss sich aber auf die Laufzeit des Vertrags verlassen können !" Der heute zu erwartende Beschluss der Justizministerkonferenz soll hierfür nun Abhilfe schaffen: Lizenzverträge sollen künftig auch bei Insolvenz Bestand haben. Bayern will mit einer differenzierten Fassung des Beschlusses dafür sorgen, dass dabei nicht alle Lizenzen über einen Kamm geschoren werden und auch entscheidend darauf abgestellt wird, ob der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer insolvent wird: Wenn z. B. der Lizenznehmer in Insolvenz geht, macht das Wahlrecht des Insolvenzverwalters durchaus Sinn. Und das Urheberrecht mit seiner persönlichkeitsrechtlichen Komponente muss man anders behandeln als gewerbliche Schutzrechte wie das Patent. Merk: "Das Ziel ist klar und dafür setze ich mich ein. Aber der Weg muss richtig gewählt werden. Ein Schrotschuss aus der Hüfte hilft auch den Unternehmen nicht. Die Zeit zum Zielen müssen wir uns nehmen."
Lizenzverträge
Justizministerin Dr. Beate Merk weist auf den heute zu erwartenden wichtigen Beschluss der Justizministerkonferenz zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen hin: "Das kann für ein Unternehmen existentielle Bedeutung haben !"
Viele Unternehmen, vor allem in der Forschung, Entwicklung und Produktion sind darauf angewiesen, Techniken zu nutzen, für die sie eine Lizenz einholen. Sobald aber der Lizenzgeber insolvent wird, muss dessen Insolvenzverwalter nach geltendem Recht den Lizenzvertrag nicht mehr erfüllen ! Merk: "Damit kann einem Unternehmen von einem Tag auf den anderen die Existenzgrundlage entzogen werden - es kann schlicht nicht mehr weiterarbeiten, weil sein Lizenzgeber insolvent ist. Wer im Vertrauen auf eine Lizenz hohe Summen in die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte investiert hat, muss sich aber auf die Laufzeit des Vertrags verlassen können !" Der heute zu erwartende Beschluss der Justizministerkonferenz soll hierfür nun Abhilfe schaffen: Lizenzverträge sollen künftig auch bei Insolvenz Bestand haben. Bayern will mit einer differenzierten Fassung des Beschlusses dafür sorgen, dass dabei nicht alle Lizenzen über einen Kamm geschoren werden und auch entscheidend darauf abgestellt wird, ob der Lizenzgeber oder der Lizenznehmer insolvent wird: Wenn z. B. der Lizenznehmer in Insolvenz geht, macht das Wahlrecht des Insolvenzverwalters durchaus Sinn. Und das Urheberrecht mit seiner persönlichkeitsrechtlichen Komponente muss man anders behandeln als gewerbliche Schutzrechte wie das Patent. Merk: "Das Ziel ist klar und dafür setze ich mich ein. Aber der Weg muss richtig gewählt werden. Ein Schrotschuss aus der Hüfte hilft auch den Unternehmen nicht. Die Zeit zum Zielen müssen wir uns nehmen."