Die Karriere von Alfred Stoffel, der zum 1. März 2007 in den Ruhestand getreten ist, begann 1972 in Kempten. Dort war er sowohl als Staatsanwalt, als auch als Richter in Zivil- und Strafsachen tätig. 1991 wechselte er als Vorsitzender Richter an eine Kleine Strafkammer nach Memmingen. 1998 wurde er zum Oberstaatsanwalt, zwei Jahre später zum ständigen Vertreter des Behördenleiters ernannt, bevor er 2001 selbst an die Spitze der Memminger Staatsanwaltschaft trat. Merk lobte neben seiner hervorragenden Arbeit vor allem sein außerdienstliches Engagement. Der scheidende Behördenleiter ist seit 1980 als Vorstandsmitglied des Diakonischen Vereins in Kempten aktiv und hat zudem zwei soziale Stiftungen ins Leben gerufen. Merk: "Sie zeigen damit vorbildlich, was einen wirklichen Juristen und einen Mann der Justiz ausmacht: Mitten im Leben zu stehen, offen zu sein für die Welt, in der die Menschen leben, und Verantwortung zu übernehmen für unser Gemeinwesen."
Sein Nachfolger Dr. Johann Kreuzpointner übernimmt zum 1. Juni 2007 die Leitung der Staatsanwaltschaft Memmingen. Seine Karriere begann er als Richter am Landgericht Memmingen und als Staatsanwalt in Memmingen und Kempten, wobei er zwischenzeitlich zweieinhalb Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet war. 1998 wurde er zum stellvertretenden Direktor am Amtsgericht Kaufbeuren ernannt. Zwei Jahre später wechselte er an das Landgericht Memmingen und hatte dort gleichzeitig den Vorsitz einer Zivil- und einer Großen und Kleinen Strafkammer inne, bevor er 2001 das Amt des ständigen Vertreters des Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Memmingen übernahm. Merk: "Immer wieder mussten Sie sich in neue Materien einarbeiten, mussten sich in immer neuen Situationen zurecht finden - und haben doch stets die Oberhand bewahrt in der Flut der Akten. Ich bin mir sicher, dass Sie auch Ihre neue Aufgabe souverän meistern werden."
In ihrer Rede lobte die Justizministerin die Arbeit der sog. Teen-Courts.
Hierbei handelt es sich um Schülergerichte mit Standorten in Memmingen, Aschaffenburg, Ansbach und Ingolstadt, bei denen Jugendliche über Jugendliche urteilen. Bayern hatte mit dem Start dieses Projekts in Aschaffenburg im November 2000 bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen; zwischenzeitlich haben auch einige andere Bundesländer sog.
Teen-Courts eingerichtet. Merk: "Bei dem Teen-Court-Projekt nutzen wir aus, dass junge Menschen einen besonders guten Draht zu Gleichaltrigen haben.
Wird ihnen auf Augenhöhe gesagt, dass ein bestimmtes Verhalten nicht akzeptabel ist, so bewirkt das mehr als der erhobene Zeigefinger eines Erwachsenen."
Die Justizministerin ging in ihrer Laudatio auch auf das neue Bayerische Strafvollzugsgesetz ein, das derzeit im Landtag behandelt wird. Merk: "Nach unseren Vorstellungen muss der Jugendstrafvollzug fördernd und vor allem fordernd sein. In vielen Fällen ist bei jungen Gefangenen keine Substanz vorhanden, auf die man aufbauen könnte. Bevor sie nicht geschaffen ist, kann Förderung alleine nicht ausreichen."
Hinweis:
Weitere Informationen zum Teen-Court-Projekt in Bayern unter http://www.justiz.bayern.de/...