Aber was nützt mir die beste Kronzeugenregelung, wenn der Straftatbestand des Doping so gefasst ist, dass ich damit in der Praxis nichts anfangen kann ?
Und das ist leider nach wie vor der Fall: Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf bestimmte Dopingsubstanzen und den Besitz "nicht geringer Mengen" von Dopingmitteln. Erfolge können wir aber nur erzielen, wenn bereits der Besitz kleinster Mengen jedweder Dopingsubstanzen strafbar wird ! Ansonsten sind die Staatsanwälten in der Praxis die Hände gebunden, weil eine positive Doping-Probe kaum den für eine Durchsuchung erforderlichen Verdacht begründen wird, dass der Sportler größere Mengen besitzt. Hier muss der Bundestag dringend nachbessern ! Symbolpolitik reicht nicht aus ! Die neuesten Geständnisse zeigen uns: Wenn wir jetzt nicht handeln, wird der Leistungssport kaputt gehen !"