Eine klare Absage erteilte Stewens dagegen der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns: „Das Tarifvertragsgesetz bietet mit der Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) einzelner Tarifverträge ein hervorragendes Mittel, um Lohndumping entgegenzuwirken. Dagegen würde ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn bei uns in Deutschland Arbeitsplätze vernichten. Gerade Geringqualifizierte würden aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden. Wenn Sozialpartner und Politik wie in Bayern gemeinschaftlich Verantwortung übernehmen, gibt es keine Notwendigkeit für einen gesetzlichen Mindestlohn.“
Durch Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz erhalten alle Beschäftigten einer Branche Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn. Die AVE kann von den Tarifpartnern einzeln oder gemeinsam, also von dem Arbeitgeberverband und der jeweiligen Gewerkschaft, beim Bayerischen Arbeitsministerium beantragt werden. Sie ist nur möglich, wenn ein öffentliches Interesse besteht und mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer der jeweiligen Branche bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt ist.