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Debatte um Mindestlohn – mögliches Volksbegehren des DGB

Arbeitsministerin Stewens: Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen steht im Vordergrund - Gesetzlicher Mindestlohn würde Arbeitsplätze vernichten

(lifePR) (München, )
"Anstatt eines flächendeckenden Mindestlohns benötigt Deutschland flexiblere Regelungen, die einen fairen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglichen und den Arbeitslosen neue Beschäftigungschancen bieten. Im Vordergrund muss immer die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen stehen. Ein allgemeiner, flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn dagegen vernichtet Arbeitsplätze. Denn gerade im Niedriglohnbereich wird dadurch die Arbeitsverlagerung ins Ausland und damit der Arbeitsplatzabbau in Deutschland beschleunigt." Mit diesen Worten argumentierte Bayerns Arbeitsministerin Christa Stewens heute in Berlin gegen die Einführung von flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhnen.

Wesentliche Ursache der Arbeitslosigkeit seien die zu hohen Arbeitskosten in Deutschland. "Die Folgen davon sehen wir täglich: Arbeitsplatzabbau, Verlagerungen ins Ausland, Insolvenzen. Mindestlöhne beschleunigen diese Entwicklung, vor allem im Niedriglohnsektor. Es besteht die große Gefahr, dass ein zu hoher gesetzlicher Mindestlohn in vielen Branchen die Arbeitskosten so stark steigen lassen, dass einfachere und weniger produktive Arbeitsplätze für Geringqualifizierte wegfallen. Deutschlandweit stehen mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes über zwei Millionen Arbeitsplätze auf der Kippe", erklärte die Ministerin. Im Ergebnis hätte damit die Einführung eines Mindestlohns kontraproduktive Wirkung. "Mindestlöhne garantieren allein die Höhe des Lohnes, nicht jedoch den Arbeitsplatz. Einige Arbeitnehmer würden mehr verdienen, andere jedoch würden ihren Arbeitsplatz verlieren und stünden am Ende mit leeren Händen da", so Stewens.

"Auch wenn ich mit Sorge die Entwicklung beobachte, dass sich die Selbstverwaltung - übrigens in vielen Bereichen - zunehmend schwer tut, ihre Dinge selbst zu regeln, hat die Tarifautonomie Vorrang", betonte die Ministerin und fügte hinzu: "Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn untergräbt unser Tarifsystem. Schließlich wird die Höhe der Löhne in Deutschland vielfach in Tarifverträgen geregelt; für rund 70 Prozent aller Beschäftigten gelten Tarifverträge, die auch eine Mindesthöhe der Löhne beinhalten. Die tariflichen Mindestlöhne können in einigen Branchen im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes durch Rechtsverordnung allgemeinverbindlich erklärt werden. Aber auch durch Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Tarifvertragsgesetz erhalten alle Beschäftigten einer Branche Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn. Mit anderen Worten: Die bestehenden Regelungen lassen passgenaue Lösungen in den jeweiligen Branchen zu."
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