Zum Halbjahr wurden in Bayern insgesamt rund 33.300 Anträge bewilligt. „Die Höhe des durchschnittlich gewährten Elterngeldes von rund 680 Euro wird noch steigen, wenn alle Bescheide auch für Anträge mit einer umfassenderen Einkommensüberprüfung erteilt sind.“ Der prozentuale Anteil der Bezieherinnen und Bezieher des Mindestelterngeldes in Höhe von 300 Euro liegt derzeit bei über 34 Prozent, dies betrifft 36 Prozent der Mütter und 20 Prozent der Väter. Das Mindestelterngeld beziehen vor allem Mütter, die aufgrund der Erziehung eines weiteren Kindes bereits in Elternzeit waren sowie Alleinerziehende. Das Mindestelterngeld beziehen auch Studenten und Empfänger von Hartz IV-Leistungen. „Der hohe Anteil der Mindestelterngeldbezieher zeigt, dass es richtig und notwendig war, diesen Sockelbetrag einzuführen und nicht ausschließlich auf das ausfallende Erwerbseinkommen abzustellen. Andernfalls wäre ein großer Teil an Müttern und Vätern leer ausgegangen. Wir möchten jedoch die Erziehungsleistung aller Eltern anerkennen“, betonte Stewens.
Eine stichprobenartige Überprüfung habe ergeben, dass das Elterngeld in Städten etwas höher als in ländlichen Regionen ausfalle, allerdings nicht signifikant. „Ein vollständiges Bild erhalten wir erst für abgeschlossene Zeiträume“, betonte Stewens. Damit sei zu Beginn des kommenden Jahres zu rechnen, wenn für das erste Halbjahr keine weiteren Anträge gestellt werden können und alle Bescheide erteilt sind.
In Bayern sind die Regionalstellen des Zentrums Bayern Familie und Soziales für die Umsetzung des Elterngeldes verantwortlich. „Dort wird hervorragende Arbeit geleistet. Eltern erhalten durchschnittlich innerhalb von drei Wochen den Bescheid, bei komplizierten Einkommensberechnungen kann dies aber auch zwei Monate oder länger dauern. Leistbar ist die insgesamt zügige Bearbeitung auch nur durch personelle Umschichtungen zu Lasten anderer Fachbereiche. Dies kann kein Dauerzustand sein. Die Einkommensberechnung muss vereinfacht werden“, forderte Stewens nachdrücklich.