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Kinderschutz

Familienministerin Stewens stellt bayerisches Gesamtkonzept zum Kinderschutz vor: Verbesserung des Kinderschutzes durch Verzahnung von Gesundheitssystem und Jugendhilfe

(lifePR) (München, )
„Gerade an der Schnittstelle zwischen Gesundheitssystem und Jugendhilfe müssen alle beteiligten Professionen ihren Blickwinkel erweitern und die Kompetenzen des jeweils anderen Fachbereiches stärker berücksichtigen. Diese Potentiale wollen wir nutzen, um Kinder noch besser zu schützen“, erklärte Bayerns Familienministerin Christa Stewens heute in München bei der Vorstellung des bayerischen Gesamtkonzeptes zum Kinderschutz. „Das abgestufte, schlüssige Gesamtkonzept reicht von Angeboten der Eltern- und Familienbildung für alle Eltern über erzieherische Hilfen bis hin zu speziellen Angeboten für so genannte Hochrisikofamilien“, teilte Stewens mit.

„Jedes Kind hat ein Recht auf eine gesunde Entwicklung. Eltern nehmen ihre Erziehungsaufgabe in aller Regel liebevoll und verantwortlich wahr“, betonte Stewens. Ziel sei es, Eltern bereits in der Zeit rund um die Geburt in ihrer Erziehungsaufgabe zu stärken. Hierzu könne auch das Gesundheitssystem beitragen: „Hebammen haben Zugang zu allen Eltern, die bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation mit einem Baby auch für Erziehungsfragen sehr aufgeschlossen sind. Deshalb haben wir für Hebammen ein familienpädagogisches Weiterbildungsprogramm entwickelt, das seit Ende 2006 durch die Familienbildungsstätten umgesetzt wird. Hebammen werden für Probleme in der Familie und der Partnerschaft sensibilisiert und sollen jungen Eltern unter die Arme greifen. Ebenso sollen sie Kontakte zu dem örtlichen Beratungs- und Hilfeangebot vermitteln, etwa zu einer Erziehungsberatungsstelle.“

„Auch zur Verbesserung unseres Frühwarnsystems müssen sich Hebammen, Kinderärzte und Gynäkologen sowie Sozialpädagogen und Psychologen noch stärker vernetzen“, betonte die Ministerin. Brüche oder Prellungen könnten durch einen Sturz, aber auch durch Gewalteinflüsse bedingt sein. „Neben der medizinischen Versorgung müssen Ärzte deshalb in solchen Fällen das soziale Umfeld stärker in den Blick nehmen.

Die Kinder-Richtlinien müssen also dringend um Aspekte erweitert werden, die auf eine Misshandlung oder Vernachlässigung schließen lassen. Hier ist der Bund am Zug. Die Länder haben diese Forderung bereits Ende letzten Jahres im Bundesrat beschlossen“, betonte Stewens und ergänzte: „Problematisch ist, wenn im Gesundheitssystem Warnhinweise für eine Kindesmisshandlung vorliegen, das Jugendamt jedoch nicht informiert ist. Diese Lücke wollen wir schließen, indem wir eine Mitteilungspflicht für Ärzte und Hebammen an die Jugendämter bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Misshandlung oder Vernachlässigung schaffen.“

Das Gesamtkonzept ist unter www.stmas.bayern.de/... im Internet abrufbar
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