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Vorzeitige Öffnung des Arbeitsmarktes für Osteuropäer

(lifePR) (München, )
Arbeitsministerin Stewens warnt vor Öffnung des Arbeitsmarktes für Osteuropäer vor 2009: Steigendem Bedarf an Fachkräften mit Qualifizierung der Arbeitslosen, Verbesserung der Ausbildung von Jugendlichen sowie Stärkung der beruflichen Weiterbildung begegnen

„In Deutschland sind derzeit noch über 3,6 Millionen Menschen arbeitslos. Unser vorrangiges Ziel muss es sein, diese in Beschäftigung zu bringen. Denn unter ihnen gibt es eine große Zahl motivierter Jobsuchender, die mit zukunftsorientierter und bedarfsgerechter Qualifizierung Lücken im Arbeitskräfteangebot schließen können.“ Mit diesen Worten warnte Bayerns Arbeitsministerin Christa Stewens heute in München vor einer übereilten Öffnung des Arbeitsmarktes für EU-Bürger aus Osteuropa vor 2009. Der derzeit viel diskutierte Fachkräftebedarf sei keineswegs flächendeckend, sondern regional und auf wenige Branchen beschränkt. Von einem generellen Fachkräftemangel könne derzeit nicht gesprochen werden.

Als zentrale Maßnahmen, um dem wachsenden Bedarf an Fachkräften zu begegnen, bezeichnete die Ministerin die frühzeitige Investition in Bildung, die Verbesserung der Ausbildungsreife und Berufsorientierung der Schulabgänger sowie die Stärkung der beruflichen Weiterbildung. „Wir haben insbesondere ein großes Potential an über 55-jährigen Fachkräften, die von den Betrieben allzu früh ausgemustert wurden und ohne hohen Aufwand nachqualifiziert werden können. Hier brauchen wir ein Umdenken. Mehr Zuwanderung kann nur die letzte Möglichkeit sein. Erst wenn klar ist, dass Fachkräfte innerhalb Deutschlands nicht vorhanden sind bzw. auch nicht qualifiziert werden können, sollte der Arbeitsmarkt für Osteuropäer geöffnet werden“, betonte Stewens. Vor einer solchen Entscheidung müsse allerdings die Situation auf dem Arbeitsmarkt genau - branchen- und regionenspezifisch - analysiert werden.

Zudem wies die Ministerin auf die bestehenden Möglichkeiten der Zuwanderung von Ausländern hin: „Deutschland ist offen für Saisonarbeitskräfte genauso wie für benötigte qualifizierte Fachkräfte. Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wird beispielsweise die Niederlassung von selbständigen Ausländern in Deutschland erleichtert.“ Für eine weitere Vereinfachung und Verbesserung der bereits bestehenden Möglichkeiten der Zuwanderung zeigte sich die Ministerin offen: „Über eine Senkung des Jahreseinkommen von Hochqualifizierten oder eine Verlängerung des Aufenthalts von Saisonarbeitskräfte sollten wir weiter diskutieren.“
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