Stewens: „Bayern hat als eines der ersten Bundesländer das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz umgesetzt und flächendeckend niedrigschwellige Entlas-tungsangebote für pflegende Angehörige aufgebaut. In 107 Betreuungsgruppen werden die Demenzerkrankten stundenweise betreut. 61 Helferkreise mit 628 ehrenamtlichen Helfern gehen in die Familien und schaffen so Freiraum für die pflegenden Angehörigen. In 13 Modellprojekten mit einem Fördervolumen von rund zwei Millionen Euro werden neue Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen erprobt.“
Durch die Reform der Pflegeversicherung sind die Leistungen für Demenzer-krankte angehoben worden. „Die Anhebung des Betreuungsbetrags für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz von bisher 460 Euro auf künftig bis zu 2.400 Euro jährlich ist zwar ein richtiger und wichtiger Schritt, er geht aber noch nicht weit genug. Was wir brauchen, ist eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, der den Aufsichts- und Betreuungsbedarf von Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere der Menschen mit Demenzerkrankung, angemessen berücksichtigt“, betonte die Ministerin. Bayern habe hier bereits wertvolle Vorarbeit erbracht. So habe der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) Bayern zusammen mit der Expertengruppe Pflege der MDK-Gemeinschaft bereits einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsverfahren entwickelt. „Der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit orientiert sich danach am Ausmaß der Abhängigkeit der Pflegeperson von anderen Menschen. Berücksichtigung finden dabei auch zusätzliche menschliche Bedürfnisse wie Kommunikation, Sicherheitsaspekte, Beschäftigung, Tagesgestaltung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Leider haben diese Ergebnisse bei der jetzigen Reform der Pflegeversicherung keine Berücksichtigung gefunden“, erklärte Stewens.