Die positive Entscheidung aus Brüssel ist laut Miller insbesondere für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm und für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm als großer Erfolg zu werten, bei denen es immer wieder veränderte Anforderungen der EU gegeben hatte. Insgesamt stehen Bayern für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 rund 3,3 Milliarden Euro an EU-,Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung, also über 470 Millionen Euro pro Jahr.
Mit dem Zukunftsprogramm setzt Bayern in dem siebenjährigen Zeitraum die Vorgaben der Verordnung zur „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds“ (ELER) um. In diesem Rahmen bietet der Freistaat eine breite Palette von Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land,Forst- und Ernährungswirtschaft, zur Honorierung von Umweltleistungen und zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung sowie zur Unterstützung von forstwirtschaftlichen Maßnahmen an. „Damit verfügen wir wieder über ein attraktives und ausgewogenes Förderangebot zur Stärkung des gesamten ländlichen Raums“, so der Minister.
Das Fördergerüst bilden die drei Bereiche „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“,„Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“,„Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ sowie die Wettbewerbsstärkung der bäuerlichen Landwirtschaft.
Der finanzielle Schwerpunkt des Programms liegt nach Aussage des Ministers wie bisher im Bereich der „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“. Miller: „Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm und die Einzelbetriebliche Förderung sind wesentliche Kernelemente bayerischer Agrarpolitik. Sie sind auch weiterhin die finanzstärksten Programme und binden künftig knapp 70 Prozent der Gesamtmittel für den ländlichen Raum.“
Im Vergleich zur vorhergehenden Förderperiode wird die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft finanziell stärker gewichtet. „Die einzelbetrieblichen und räumlich strukturellen Hilfen tragen nicht nur zu einer deutlichen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung im ländlichen Raum bei, sondern sichern und schaffen dort auch Arbeitsplätze“, so der Minister.