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Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Geflügelpest: Staat hilft Betrieben

(lifePR) (München, )
Das Landwirtschaftsministerium bietet Geflügelhaltern in Sperr- und Beobachtungsgebieten ein Beihilfeprogramm an. Nach Aussage von Landwirtschaftsminister Josef Miller können Betriebe, die im Rahmen der Geflügelpest von veterinärbehördlichen Anordnungen betroffen sind, ab sofort bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten Anträge zur Milderung von Schäden stellen. Im Rahmen des bis 2009 befristeten Beihilfeprogramms werden laut Miller Zuschüsse von bis zu 50 Prozent von nachgewiesenen, nicht versicherbaren Schäden durch Produktions- und Vermarktungsausfälle bei Geflügelhaltern gewährt, die unmittelbar durch behördliche Entscheidungen verursacht wurden. Die Schäden werden nach Pauschalsätzen ermittelt, der Mindestzuschussbetrag beträgt 5 000 Euro, die Obergrenze 50 000 Euro pro Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind Geflügelhalter mit Betriebsstätte in Bayern, die bestimmte Prosperitätsgrenzen nicht überschreiten. Miller: "Mit diesem Hilfsprogramm wollen wir unverschuldet Betroffenen schnell und unbürokratisch helfen und damit die zukunftsträchtige Geflügelhaltung sichern."

Die Antragsunterlagen liegen an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten bereit und können in Kürze auch aus dem Internet unter der Adresse www.stmlf.bayern.de heruntergeladen werden. Anträge müssen innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab der veterinärbehördlichen Anordnung gestellt werden.
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