Die Antragsunterlagen liegen an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten bereit und können in Kürze auch aus dem Internet unter der Adresse www.stmlf.bayern.de heruntergeladen werden. Anträge müssen innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab der veterinärbehördlichen Anordnung gestellt werden.
Geflügelpest: Staat hilft Betrieben
Die Antragsunterlagen liegen an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten bereit und können in Kürze auch aus dem Internet unter der Adresse www.stmlf.bayern.de heruntergeladen werden. Anträge müssen innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab der veterinärbehördlichen Anordnung gestellt werden.