Die Antragsunterlagen liegen an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten bereit und können in Kürze auch aus dem Internet unter der Adresse www.stmlf.bayern.de abgerufen werden. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung weitere Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen beschlossen. Falls es auch zu Schäden an Wohngebäuden gekommen ist, können sich Landwirte für zusätzliche Unterstützung an die Landratsämter und kreisfreien Städte wenden.
Hilfe für unwettergeschädigte Landwirte
Die Antragsunterlagen liegen an den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten bereit und können in Kürze auch aus dem Internet unter der Adresse www.stmlf.bayern.de abgerufen werden. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung weitere Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen beschlossen. Falls es auch zu Schäden an Wohngebäuden gekommen ist, können sich Landwirte für zusätzliche Unterstützung an die Landratsämter und kreisfreien Städte wenden.