Ich begrüße die gesetzliche Neuregelung, nach sechs Monaten Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge auf Kurzarbeitergeld vollständig zu erstatten. Eine Belastung der Arbeitgeber mit Sozialversicherungsbeiträgen für Nichtarbeit, für die kein Lohn, sondern eine Leistung der Arbeitslosenversicherung gezahlt wird, ist systemwidrig. Die Neuregelung ist keine Subvention für die Arbeitgeber, sondern ein wichtiger Beitrag zur Beschäftigungssicherung in der Krise. Mit ihr wird eine gemeinsame Vereinbarung umgesetzt, die ich Ende April mit dem Bundesarbeitsminister und dem DGB-Vorsitzenden getroffen habe.
Die Neuregelung kommt vor allem dem Mittelstand zugute: Zwar werden seit Anfang dieses Jahres jedem Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit erstattet, wenn er für die Arbeitnehmer in der Kurzarbeit Weiterbildung organisiert. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies in Großunternehmen leichter zu verwirklichen ist als in kleinen und mittelständischen Betrieben.
Die neue Regelung gewährleistet, dass mehrere Betriebe des gleichen Arbeitgebers gleich behandelt werden: Wenn etwa eine mittelständische GmbH zwei Betriebe hat, muss bei Kurzarbeit nach sechs Monaten in beiden Betrieben die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf Kurzarbeitergeld möglich sein.