- Bioerdgas in Gasnetze: Die deutsche Gaswirtschaft wird den Bioerdgasmarkt engagiert und auf wirtschaftlicher Basis entwickeln. Die Gaswirtschaft erklärt sich bereit, bundesweit angebotenes Bioerdgas aufzunehmen und zu vermarkten und die Einspeisebedingungen für Bioerdgas auf Basis der Kooperationsvereinbarung und unter Berücksichtigung der bestehenden Regelwerke einvernehmlich mit der Landwirtschaft zu vereinbaren unter der Mitwirkung des BMWi, BMU, BMELV sowie der BNetzA. Diese Regelungen sollen möglichst einfach, klar und verursachergerecht sein.
- Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG): Bioerdgas stellt eine wichtige Option für die vorgesehene Nutzungsverpflichtung im Wärmebereich dar. Die deutsche Gaswirtschaft wird den Kunden Bioerdgas zur Erfüllung der vorgeseheSeite 2/2 Presseinformation vom 24.08.2007 nen Nutzungsverpflichtungen anbieten. Die deutsche Gaswirtschaft sieht wegen der „Null“-Investition beim Verbraucher und der hocheffizienten Anwendungstechniken von Erdgas mit Bioerdgas eine attraktive Lösung, die Nutzungsverpflichtung kostengünstig und ohne großen Bürokratieaufwand zu erfüllen.
- CO2-Strategie für PKW und Ausbau von Biokraftstoffen: Erdgas als Kraftstoff stellt eine nachhaltige Alternative dar, die ökologische Vorteile gegenüber allen anderen herkömmlichen Kraftstoffen aufweist. Deshalb kann bei der Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms auf diese Alternative nicht verzichtet werden. Bioerdgas ist der auf absehbare Zeit einzige regenerative Kraftstoff der 2. Generation, der bereits jetzt großtechnisch vorhanden ist. Mit einer Selbstverpflichtung hat sich die Gaswirtschaft daher freiwillig bereit erklärt, auf Basis heutiger Marktprognosen bis 2010 dem CNG-Absatz 10 % Bioerdgas als Kraftstoff beizumischen. Diese Quote soll bis 2020 auf 20 % gesteigert werden.
- Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG): Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz (z. B. KWK) und zu Erneuerbaren Energien (z. B. Bioerdgas) sind konsistent zu gestalten. Zur optimierten Erschließung zusätzlicher CO2-Einsparpotenziale im Wärmemarkt müssen technologieoffene und stabile Rahmenbedingungen für alle Effizienztechnologien und nachhaltigen Wärmequellen geschaffen werden. Eine schlanke und ausgewogene Novellierung des KWKG ist deshalb erforderlich. In den Regelungen sollten insbesondere für hocheffiziente und besonders umweltschonende Technologien Anreize geschaffen werden (z. B. beim Einsatz von Gas- und Dampfturbinen-Anlagen).