BGW und DVGW bewerten den Kommissionsvorschlag zur zukünftigen Einteilung von Europa in drei Zulassungszonen als einen Rückschritt für den Schutz der Rohwasserressourcen. Demnach sollen in Großbritannien oder Slowenien zugelassene Produkte auch in Deutschland zum Einsatz kommen. Die Kommission setzt dabei voraus, dass in den Zulassungszonen jeweils vergleichbare Boden- und Standverhältnisse herrschen. Dem widersprechen DVGW und BGW nachdrücklich.
Außerdem sollten Mitgliedsstaaten nicht gezwungen werden, in Widerspruch zu den Grundsätzen ihrer nationalen Umwelt- und Gesundheitspolitik den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu akzeptieren, die das Grundwasser verschmutzen oder unnötige Gefahren und Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringen. Die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedstaaten über das ob und wie einer Zulassung muss unter Berücksichtigung der regionalen und lokalen Gegebenheiten beibehalten werden.
DVGW und BGW mahnen darüber hinaus die nachhaltige Verankerung und Umsetzung des Verursacherprinzips als wichtiges Element für den vorsorgenden Gewässerschutz an. Die kostenintensive Entfernung von Pflanzenschutzmitteln aus dem Rohwasser durch die Wasserwerke widerspreche der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die Umwelt- und Ressourcenkosten verursachergerecht zuzuordnen. Bei der Verankerung des Verursacherprinzips gelte es, die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln einzubinden und die Verantwortung für ihre Produkte auch über die Zulassung hinaus zu etablieren.
Weiterhin fordern DVGW und BGW die Einführung eines obligatorischen Nachzulassungsmonitoring in ausgesuchten Grundwasserkörpern und Oberflächengewässern. Jedes Auftreten von Pestiziden oder deren Metaboliten in relevanten Konzentrationen in Gewässern sollte eine umgehende Prüfung der Zulassung zur Folge haben. Eine Veränderung der Zulassungsdauer aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse müsse jederzeit möglich sein. Außerdem soll die Transparenz der Zulassungsdaten für alle Wasserversorger sichergestellt werden, um bspw. Untersuchungen auf gewässergängige Wirkstoffe zielgerichtet durchführen zu können.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie auf der Website des BGW (www.bgw.de)und der DVGW (www.dvgw.de).