Obwohl die Europäische Gemeinschaft klare Regelungen für bustouristische Verkehre vorgegeben hat, gehen einige Länder weit darüber hinaus und führen zusätzliche Vorschriften ein und fördern damit staatlichen Bürokratismus. Problematisch wird es bereits, wenn Staaten dies nicht ausführlich verkünden und Unternehmen nicht immer in die Lage versetzt werden, ihren vermeintlichen Pflichten nachzukommen. Zur Folge hat dies, dass Fahrer im Ausland schon mehrere Tausend Euro zahlen müssen, nur weil ein Formblatt fehlerhaft ausgefüllt oder vergessen wurde. Ein sofortiges Beibringen aus dem heimischen Unternehmen wird dabei strikt abgelehnt.
Der bdo beobachtet dabei einen Prozess, der keineswegs zum Bürokratieabbau führt. Zum Schutz der deutschen Busunternehmer im Tourismus will der bdo nun mit anderen europäischen Ländern einheitliche Regelungen finden. Neben der Übermittlung eines Fragenkatalogs und der Erarbeitung eines juristischen Leitfadens für die Unternehmen, wird bereits im September eine weitere Konferenz der Euro Contrôle Route in Berlin folgen, zu der europäische Kontrollbehörden bereits eingeladen wurden.
Das oftmals die Verhältnismäßigkeit fehlt, zeigt auch ein anderes Beispiel. Fehlt bei einer Unterwegskontrolle der Nachweis über die arbeitsfreien Tage des Fahrpersonals so wird dies in Deutschland mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 250 € geahndet. In Belgien kostet dies 1250 € und in Spanien gar 2001 €. Rund 20 Dokumente muss das Fahrpersonal pro Busreise mit sich führen– je nach Staat und Kontrollorganen in unterschiedlicher Ausfertigung.