Neben Fachleuten des Arbeitsstabes der Beauftragten und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehören dem Arbeitskreis Vertreter der großen Verbände der Behindertenhilfe sowie der Selbsthilfe an.
„Ziel ist es, die anstehende Reform der Eingliederungshilfe inhaltlich zu begleiten und konkrete Vorschläge zu formulieren. Angesichts der ernormen Kostenlast, besteht die Gefahr, dass die Reform nur aus Kostensicht diskutiert wird. Das wäre aus meiner Sicht ein Fehler. Wir sollten erst einmal definieren, welche Leistungen künftig wie erbracht werden sollen. Auch dadurch sind noch enorme Effizienzpotentiale zu heben", so Evers-Meyer.
Die Beauftragte mahnte in diesem Zusammenhang, dass Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen nicht als Gnadenakt nach Kassenlage behandelt werden dürften. Teilhabe sei Ihrer Ansicht nach ein Menschenrecht. Evers-Meyer: "In der Behindertenpolitik vollzieht sich ein Wandel, weg vom reinen Fürsorgegedanken, hin zu echter Teilhabe und Selbstbestimmung behinderter Menschen. Daraus ergeben sich auch die Aufgaben für eine Reform der Eingliederungshilfe."
Für die Beauftragte seien in diesem Zusammenhang vor allem die bessere Verzahnung der verschiedenen Leistungsformen und eine Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts von Bedeutung. "Und wichtig ist vor allem, dass das zur Verfügung stehende Geld auch bei den Berechtigten ankommt", so Evers-Meyer.
Die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Buch umfasst Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen. Dazu gehören beispielsweise Assistenzleistungen zur Teilhabe an Ausbildung und am Arbeitsleben. Getragen wird die Eingliederungshilfe von den Kommunen. Im Jahr 2003 betrugen die Gesamtkosten rund 11,5 Milliarden Euro. Bis 2010 rechnen Experten bereits mit einem Anstieg auf mehr als 14,5 Milliarden Euro. Gründe für den rasanten Anstieg sind vor allem die höhere Lebenserwartung und eine spürbare Zunahme an seelischen Behinderungen.
Der Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU kündigt an, dass die Regierungsfraktionen den in der Politik für behinderte Menschen eingeleiteten Prozess zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft fortsetzen werden und gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und den Verbänden behinderter Menschen die Leistungsstrukturen der Eingliederungshilfe so weiterentwickeln, dass auch künftig ein effizientes und leistungsfähiges System zur Verfügung steht.