Vor allem Menschen, die bereits seit längerer Zeit aus dem Arbeitsprozess ausgegliedert sind, bekämen eine neue, bessere Perspektive. Erklärtes Ziel sei die Schaffung sozialversi-cherungspflichtiger Beschäftigung mit Beiträgen zur Renten-, Kranken und Pflegeversiche-rung, die tarif- oder ortsüblich entlohnt wird. Evers-Meyer: "Eine solche Beschäftigung ist auch für behinderte Menschen eine wichtige Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Sie sollen die Chance erhalten, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht mehr dauerhaft auf Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein."
Qualifizierungs- und Eingliederungszuschüsse und die Möglichkeit einer sozialpädagogischen Begleitung im Betrieb, so Evers-Meyer weiter, würden künftig vor allem auch bei jüngeren behinderten Arbeitnehmern schlechte Startchancen und eine sich verfestigende Ar-beitslosigkeit in der späteren Erwerbsbiografie vermeiden helfen.
Karin Evers-Meyer: "Mit diesen Gesetzen werden wir in unserem Bemühen, Menschen bei denen bisher alle vorausgegangenen Integrationsversuche gescheitert sind, eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, einen Schritt vorankommen."