Für den Verbraucher kaum nachvollziehbar wäre jedoch,wenn sich die Industrie einseitig die Vorteile des Wettbewerbs unter dualen Systemen sicherte. Die Verbraucher müssen profitieren! BELLANDDual, das bundesweit festgestellte duale System der BellandVision GmbH, bietet dafür einen einzigartigen Weg. Mit dem handelsorientierten Geschäftsmodell von BellandVision wird vermieden, dass erzielte Preisvorteile aus dem Wettbewerb der dualen Systeme zur Margenerhöhung bei der Industrie verbleiben. Durch seine konsequente Einbindung bei BELLANDDual ist es dem Handel möglich, die erzielten Kostenvorteile aus dem Wettbewerb unmittelbar an den Verbraucher weiterzugeben.
Die nunmehr vom Bundestag verabschiedete 5. Novelle der Verpackungsverordnung bestimmt, dass der Handel Verkaufsverpackungen grundsätzlich nur an private Endverbraucher abgeben darf, wenn diese bei einem dualen System beteiligt wurden. Allerdings verengt der Verordnungsgeber die Beteiligungspflicht auf die Abfüller von Verkaufsverpackungen, also die Industrie. Die Abgabe an den Endverbraucher erfolgt aber in der Regel durch den Handel. Daher steht dieser besonders in der Pflicht und muss sich entsprechend absichern. Zusätzlich drohen demHandel bei Pflichtverstößen empfindliche Bußgelder.
Für über ein Viertel der Verkaufsverpackungsmenge in Deutschland werden seriösen Schätzungen zufolge die Pflichten nach der VerpackV nicht erfüllt. BELLANDDual sagt diesen Trittbrettfahrern den Kampf an und stabilisiert damit die bürgerfreundliche haushaltsnahe Verpackungsentsorgung. Anders als andere duale Systeme bindet BELLANDDual deshalb den Handel in die Kooperation mit den beteiligungspflichtigen Abfüllern ein. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten und BellandVision kann der Handel dadurch effektiv sicherstellen, dass keine unlizenzierten Verpackungen an Endverbraucher abgegeben werden. Für alle Beteiligten wird auf diese Weise die Lizenzierung der Verkaufsverpackungen erstmals transparent.
In der Regel beteiligen sich Abfüller mit ihren handelsbezogenen Verpackungsmengen unmittelbar an BELLANDDual. Auf Wunsch des beteiligungspflichtigen Abfüllers kann der Handel aber auch als beauftragter Dritter die Beteiligung des Abfüllers an BELLANDDual vornehmen. Die Verpackungsverordnung erlaubt, dass Pflichten, die nicht höchstpersönlicher Natur sind, durch Beauftragte erfüllt werden können. Die notwendigen Dokumentationen und Nachweise zur Erstellung der neu vorgeschriebenen Vollständigkeitserklärung erhält der Abfüller komplett von BELLANDDual.