Der Fonds ermöglicht die steuerbegünstigte Re-Investition von Veräußerungserlösen aus betrieblichem Grund und Boden sowie die Übertragung bereits gebildeter EstG Rücklagen nach § 6b bzw. § 6c.
Im vergangenen Jahr haben einige Steuerpflichtige zu lange gewartet und damit auf einen großen Steuervorteil verzichten müssen. Wir rechnen zwar mit weiteren Fonds in diesem Jahr, jedoch gibt es in diesen unsicheren Zeiten keine Gewissheit. Damit nochmals: „Besser heute als morgen“.