Jetzt, 17 Jahre nach der Investition in eine vermeintlich sichere Kapitalanlage und 4 Jahre nach Verkauf des Schiffes, erfolgt das böse Erwachen. Der Insolvenzverwalter verlangt die vor 15 Jahren erfolgten Ausschüttungen zurück. Nach 3-jähriger Prüfung räumt der Insolvenzverwalter den reingelegten Anlegern eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ein.
Gegen die Initiatoren dieser Abzocke richtet sich keine Forderung. Banken, Reeder, Initiatoren, Juristen und Vertrieb haben gut verdient – zahlen aber Nichts zurück. Wir, die Interessengemeinschaft Fonds e. V., wehrt sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Forderung des Insolvenzverwalters.
Dipl-Schiffsingenieur Wilfried Beneke