Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 542786

Beneke Kapitalanlagen GmbH Kiefernweg 12 53783 Eitorf, Deutschland https://www.benekeag.de/
Ansprechpartner:in Herr Wilfried Beneke +49 2243 81633
Logo der Firma Beneke Kapitalanlagen GmbH
Beneke Kapitalanlagen GmbH

Wie lange bleibt der § 6b EStG noch erhalten ?

(lifePR) (Hennef, )
Der insbesondere bei Landwirten so beliebte und seit vielen Jahren bewährte § 6b ESTG ist akut durch den Europäischen Gerichtshof gefährdet. Eine Klage der EU vor dem Gericht ist anhängig - der Ausgang ungewiss. Es ist jedoch zu befürchten, dass das Oberste Gericht der Klage stattgibt und die deutsche Sonderregelung aufhebt. Damit entfällt die Möglichkeit bei Veräußerungsgewinnen die Steuerlast erheblich zu verringern, den Zahlungstermin um Jahre zu verschieben und somit die Liquidität zu schonen. Voraussetzung für diese, noch legale, Gestaltungsmöglichkeit ist die Investition in einen speziellen 6b-Immobilienfonds. Noch können Veräußerungsgewinne steuerneutral auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines neuen Grundstücks, unter Ausnutzung attraktiver Faktoren, übertragen werden.

Achtung! Wählen Sie ausschließlich KAGB-konforme Immobilienfonds. Seit 2014 müssen entsprechende Immobilienfonds die Zulassung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nachweisen. "Gute und zugelassene 6b-Fonds sind rar" weiß Anlageberater Dipl.-Ing. Wilfried Beneke aus seiner Marktbeobachtung zu berichten.

Von besonderer Bedeutung für den Steuerpflichtigen ist auch der Übertragungsfaktor - von bis zu 250 %. Das heißt, bei einer Beteiligung von 200.000 € können ca. 500.000 € Veräußerungsgewinn steuerlich neutralisiert werden.

Neben der Auswahl eines KAGB-konformen und geprüftem 6b-Fonds mit Hilfe eines Anlageberaters, ist die Mitwirkung eines Steuerberaters unerlässlich.

Da das Ende dieser vorteilhaften Regelung zu befürchten ist, sollte auch die mögliche, vorübergehende Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine Rücklage keine Alternative sein. Im Gegenteil: Wir raten zur baldigen Auflösung eventuell vorhandener Rücklagen durch Investition in einen KAGB-konformen 6b-Fonds. Je früher, desto besser.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.