Achtung! Wählen Sie ausschließlich KAGB-konforme Immobilienfonds. Seit 2014 müssen entsprechende Immobilienfonds die Zulassung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) nachweisen. "Gute und zugelassene 6b-Fonds sind rar" weiß Anlageberater Dipl.-Ing. Wilfried Beneke aus seiner Marktbeobachtung zu berichten.
Von besonderer Bedeutung für den Steuerpflichtigen ist auch der Übertragungsfaktor - von bis zu 250 %. Das heißt, bei einer Beteiligung von 200.000 € können ca. 500.000 € Veräußerungsgewinn steuerlich neutralisiert werden.
Neben der Auswahl eines KAGB-konformen und geprüftem 6b-Fonds mit Hilfe eines Anlageberaters, ist die Mitwirkung eines Steuerberaters unerlässlich.
Da das Ende dieser vorteilhaften Regelung zu befürchten ist, sollte auch die mögliche, vorübergehende Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine Rücklage keine Alternative sein. Im Gegenteil: Wir raten zur baldigen Auflösung eventuell vorhandener Rücklagen durch Investition in einen KAGB-konformen 6b-Fonds. Je früher, desto besser.