Was fällt Dipl-Ing. Wilfried Beneke (Nicht-Jurist) an diesem „Schandfall“ auf:
- Warum hat die Schiffsgesellschaft MS Glory ihren Sitz (Briefkasten), kurz vor der Insolvenz, in den Bereich des Amtsgerichts Lüneburg verlegt? (Als Seehafen ist Lüneburg nicht bekannt)
- Wer hat Vorteile aus der Sitzverlagerung? Die Anleger tragen ja ungefragt die Kosten.
- Hat der Treuhänder (erhebt und erhält seit 24 Jahren Gebühren für die Betreuung und Interessenvertretung der Anleger) dieser Sitzverlegung zugestimmt?
- Besteht ein „besonderes Verhältnis“ /Interessenskonflikt zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Amtsgericht Lüneburg? Grundlage für die Forderung ist ein vom Gericht bestelltes Gutachten des „Sachverständigen“ Tobias Brinkmann, dessen Kanzlei dann auch später zum Insolvenzverwalter bestellt wurde.
- Ist in dem Gutachten geprüft worden, ob die betreibenden Banken nicht die Mit-Initiatoren und Hauptverantwortlichen des Fonds sind und nicht bevorrechtigte Gläubiger?