In mehr als 75% aller ausgewiesenen Mietspiegelfelder steigt der Mittelwert an, in 22% der Felder um mehr als 10% und in 25% der Felder zwischen 5 und 10%. In den Baujahrgängen 1919 - 1964 sind durchweg Erhöhungen der Mittelwerte zu verzeichnen, bis zu 0,80 €/qm/mtl = 23%. Extrem hoch ist der Anstieg in den letzten beiden Jahren für die Baujahre 1956-64 mit durchschnittlich 9,35% und für die voll ausgestatteten Wohnungen der Jahrgänge 1919 - 49 mit einer durchschnittlichen Steigerung von 9,28%. Überdurchschnittlich ist der Anstieg auch in den Plattenbauten der Jahre 1973 - 90 und bei den Nachkriegswohnungen. Niedrigere Mietwerte wurden nur bei 21% aller Mietspiegelmittelwerte ermittelt, vorrangig wieder bei Neubauwohnungen.
Im Vergleich zum Mietspiegel 2005 sind die Mieten um mehr als 5% gestiegen. In den sechs stärksten Baujahrgangsklassen, die 85% des gesamten Wohnungsbestands repräsentieren, ergibt sich sogar eine Steigerung von 6,38%.
Der Mietspiegel 2007 weist also in vielen Feldern einen kräftigen Mietanstieg trotz weiterhin hohen Wohnungsleerstands aus. Dieser Trend ist auf den regen Wohnungshandel in der Stadt zurückzuführen und wird begünstigt durch eine falsche Weichenstellung in der Vergangenheit. Die Ausweisung von variablen 4/5 Spannen bei den Mietspiegeln 2003 und 2005 hat zusätzliche Mieterhöhungsspielräume gebracht, die nun im Berliner Mietspiegel 2007 abgebildet werden.
Die Mieterorganisationen erkennen deswegen auch den neuen Mietspiegel 2007 nicht an. Gegen deren Votum hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wieder eine variable 4/5-Spanne festgelegt. Damit wird den Vermietern erneut ein zusätzlicher Mieterhöhungsspielraum gewährt. Die rot/rote Landesregierung besorgt damit das Geschäft der Heuschrecken. Auch wird dadurch der Koalitionsvertrag gebrochen, der als Ziel einen einvernehmlichen Mietspiegel formuliert. Einzelheiten zur Spannenausweisung unter http://www.berliner-mieterverein.de/....
Wegen der fehlenden Anerkennung durch die Mieterorganisationen muss der Mietspiegel vom Senat von Berlin "verordnet" werden, was seine Rechtsqualität als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558 d BGB sichert. Er ist damit überlegenes Beweismittel im Verhältnis zu den anderen Begründungsmitteln wie Vergleichswohnungen oder Sachverständigengutachten.
Der Berliner Mieterverein e.V. bringt heute den Mietspiegel 2007 als Sonderdruck des MieterMagazin heraus. Dieser ist erhältlich im der Hauptgeschäftsstelle und in den Beratungszentren. Gegen einen mit 1,45 EUR frankierten Rückumschlag wird er auch zugeschickt. Näheres unter www.berliner-mieterverein.de.