Und Vorteile bieten sich sowohl für Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer.
In der Stuttgarter Berlitz-Zentrale am Hautbahnhof hält man nichts davon, Probleme zu ignorieren. „Vorausschauend und unternehmerisch agieren, das ist die Devise, die langfristig zum Erfolg führt. Und dabei auch die Möglichkeiten zu nutzen, die einem der Staat zur Verfügung stellt“, betont Direktorin Asimaki. Ihrer Erfahrung nach möchten viele ihre beruflichen Qualifikationen gerne verbessern, wissen jedoch nichts von staatlichen Förderungen. Dabei gibt es gerade jetzt einen Weg seine beruflichen Chancen zu erhöhen, denn bundesweit stehen 2007 zirka 200 Millionen Euro speziell für die Weiterbildung Geringqualifizierter und auch beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) zur Verfügung. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern und damit zur eigenen Wettbewerbsfähigkeit beitragen können. Dabei spielt das Beherrschen von Fremdsprachen sowohl in großen, als auch mittelständischen Unternehmen das Beherrschen von Fremdsprachen eine immer zentralere Rolle. Gerade bei älteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen die erworbenen Kenntnisse oft sehr lange zurück. Diese zu reaktivieren und praxisnah und effizient einzusetzen ist Teil des staatlich anerkannten Programms „Englisch für den Beruf“, das die Stuttgarter Sprachschule Berlitz in der Königstraße 1A anbietet und das von WeGeBau gefördert wird. In der Teilzeitmaßnahme stehen an drei Abenden in der Woche in jeweils 3 Unterrichtseinheiten praxisnahe Situationen, Projektarbeit, Telefon- und Präsentationstraining in Englisch auf dem Programm. Alles kann direkt im Berufsalltag angewendet werden. „Wir freuen uns, dass zu den geförderten Maßnahmen auch Sprachkurse gehören, denn der Bedarf ist sehr hoch “, sagt Asimaki. „Wer einmal erlebt hat, mit welchen Fortschritten die Teilnehmer bei uns einen Sprachkurs verlassen und wie positiv sich das auf deren tägliche Arbeit auswirkt, kann diese Maßnahme des Bundes nur begrüßen.“
Es gibt aber weitere Vorteile erklärt Patricia Knaus von der Agentur für Arbeit. „Die Agentur für Arbeit zahlt auch die Fahrtkosten“, und nennt als Beispiel eine Sekretärin, die möglichst drei Fremdsprachen beherrschen soll. Die Weiterbildungskosten für beschäftigte Arbeitnehmer ab 45 werden zu 100 Prozent übernommen, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht, Entgelt bezahlt wird, der Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und die Weiterbildung außerhalb des Betriebs erfolgt. Dabei müssen jedoch Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über die Qualifizierung am Arbeitsplatz hinausgehen. Aber auch das Bildungsgutscheinverfahren ist zulässig. Sowohl für gelernte, als auch ungelernte Arbeitnehmer. Voraussetzung ist, dass dessen berufliche Kenntnisse nicht mehr verwertbar sind, er in festem Arbeitsverhältnis steht und Arbeitsgeld bezieht und die Maßnahme zu einem qualifizierten Abschluss oder einer Teilqualifikation führt und das Bildungsgutscheinverfahren gem. § 77 SGB III angewandt wird.
Nähere Informationen unter www.berlitz.de/... und telefonisch unter 0711-29 69 69.