Die staatlich anerkannten Berufsfachschulen für Kosmetik B. Schäfer aus Gießen möchte über die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ - kurz NiSV, informieren.
Mit der NiSV, die nach heutigem Stand zum 31.12.2020 in Kraft tritt, regelt der Gesetzgeber die Anwendung von Geräten, zu denen viele unter den Oberbegriff "apparative Kosmetik" gehören und täglich in den Kosmetikinstituten im Einsatz sind.
Nach heutigem Stand wird kein einziges Kosmetik-Gerät durch die Verordniung verboten. Einige wenige Geräteanwendungen sind ab dem 31.12.2020 nur noch von approbierten Ärzten anzuwenden. Andere von der NiS-Verordnung betroffene Technologien setzen Fortbildungsmaßnahmen voraus, die als "Fachkundenachweis" von den Anwenderinnen und Anwendern zu erbringen sind.
Die durch die NiSV betroffenen Geräte sind:
- Ultraschallgeräte
- Lasergeräte
- IPL Geräte
- Hochfrequenzgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte
Ausführliche Informationen zur NiSV hat die Kosmetikschule Schäfer auf ihrer Homepage zusammen getragen. Lesen Sie die wichtigesten Anforderungen der NiSV hier.