Hautschutzplan
Ist das Tragen von Schutzhandschuhen nicht möglich, kann die Haut auch durch geeignete Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen vor Schaden bewahrt werden. Einzelheiten zeigt der Hautschutzplan. Er sollte erstellt werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung eine Hautbelastung an bestimmten Arbeitsplätzen anzeigt. Einen Hautschutzplan zum Ausfüllen erhalten Sie bei Ihrer BG Elektro Textil Feinmechanik (Bestell-Nr. S 03; für Mitgliedsbetriebe kostenlos, andere Besteller zahlen 2,00 Euro zzgl. 3,50 Euro Versandkostenpauschale): Telefon: 0221 3778-1020; Fax: 0221 3778-1021, E-Mail: versand@bgetf.de. Sie können den Hautschutzplan auch online bestellen oder als Word-Dokument zum Ausfüllen herunterladen: www.bgetf.de/medien (Bereich: Hilfsmittel/Kontrolle der Arbeitssicherheit).
Die Haut schützen, reinigen, pflegen
Der Hautschutz sollte noch vor Arbeitsbeginn mit dem Auftragen des vorgesehenen Hautschutzmittels beginnen. Schutzprodukte gibt es wahlweise gegen Hauterweichung, UV-Strahlen, wasserunlösliche und wasserlösliche Stoffe. Wichtig ist, dass die jeweils passenden Schutzprodukte gemäß Hautschutzplan zur Verfügung gestellt werden.
Die Hautreinigung erfolgt zu den Pausen und am Arbeitsende. Oberstes Gebot der Hautreinigung: So wirksam wie nötig, so schonend wie möglich. Dabei ist jeweils das mildeste Mittel zu wählen, das die Verschmutzung entfernen kann.
Auf die Reinigung am Arbeitsende folgt abschließend die Pflege: Pflegemittel helfen, die beanspruchte Haut zu regenerieren und ihre Widerstandskraft zu erhöhen.
Weitere Infos zum Hautschutz, zur Präventionskampagne Haut von gesetzlicher Kranken- und Unfallversicherung und zu den Hautschutz-Angeboten der BG Elektro Textil Feinmechanik finden Sie online: www.bgetf.de/2m2haut.