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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Zehn Jahre betriebliches Eingliederungsmanagement: Große Erfolge, aber auch Entwicklungsbedarf

BGW bietet Unterstützung

(lifePR) (Hamburg, )
Wer lange krank war, hat oft Schwierigkeiten, wieder an seinem Arbeitsplatz Fuß zu fassen. Deshalb sind Arbeitgeber seit zehn Jahren verpflichtet, betroffenen Beschäftigten Unterstützung anzubieten: ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) informiert, worauf es für den Erfolg ankommt und hilft bei der Umsetzung.

Ziel und Anlass des BEM

"Beim BEM geht es darum, den betreffenden Beschäftigten respekt- und rücksichtsvoll zu unterstützen, damit er in den Beruf zurückfindet", erklärt Jörg Kramarczyk, Leiter des Schulungs- und Beratungszentrums (schu.ber.z) der BGW in Delmenhorst. "Das gilt auch, wenn der Betreffende möglicherweise dauerhaft gesundheitlich eingeschränkt bleibt." Anbieten muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen krank ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene ununterbrochen fehlte oder die Arbeitsunfähigkeit sich auf mehrere Etappen und vielleicht auch verschiedene Erkrankungen verteilte.

Wer mitmacht und was wichtig ist

Das BEM ist ein Angebot an den Beschäftigten und kommt nur zustande, wenn der Betreffende zustimmt. Was dann konkret zur Eingliederung unternommen wird, stimmen im Idealfall der Arbeitgeber, der Beschäftigte, die betriebliche Interessenvertretung und der Betriebsarzt miteinander ab. Je nach Einzelfall kommen weitere Akteure hinzu. Stehen zum Beispiel Reha-Maßnahmen an, wird auch der Reha-Träger einbezogen.

In vertrauensvoller Zusammenarbeit suchen die Beteiligten Lösungen, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. "Schafft ein Arbeitgeber diese Rahmenbedingungen, hat er wichtige Weichen für ein erfolgreiches BEM gestellt", so der Experte der BGW. Ganz wichtig ist der Datenschutz. Kramarzcyk: "Der oder die Erkrankte muss sich darauf verlassen können, dass sensible Informationen wie Diagnosen und Befunde vertraulich behandelt werden."

Großes Potenzial

Von gut organisierten und durchgeführten Eingliederungsmanagements profitieren nach den Erfahrungen der BGW nicht nur die betreffenden Beschäftigten, sondern auch die Unternehmen. "Ihnen bleiben qualifizierte und erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die Kosten für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sinken und ein fairer Umgang mit beeinträchtigten Beschäftigten fördert intern und extern das Image", zählt der Experte auf.

Rückenwind für das BEM kommt auch aus der Politik: In ihrem Koalitionsvertrag hat die Große Koalition vereinbart, das betriebliche Eingliederungsmanagement stärken und mehr Verbindlichkeit erreichen zu wollen. Denn trotz der unbestreitbar positiven Effekte nutzen viele Betriebe, vor allem kleinere, das Instrument bislang nicht. "In manchen Unternehmen ist das BEM wahrscheinlich einfach noch nicht bekannt", vermutet Kramarczyk, "oder die Verantwortlichen finden keinen Ansatzpunkt für die Umsetzung."

Praxisleitfaden der BGW hilft weiter

Wie Unternehmen systematisch ein betriebliches Eingliederungsmanagement aufbauen können, zeigt ein Praxisleitfaden der BGW zum Thema. Er ist unter www.bgw-online.de, Suchstichwort: TP-Bem, zu finden und lässt sich aus dem Internet herunterladen. In der Broschüre werden unter anderem die einzelnen Schritte des BEM vorgestellt. "Als Beispiel haben wir dort eine Pflegeeinrichtung gewählt", berichtet Kramarczyk. "Die Informationen lassen sich aber leicht auf andere Branchen übertragen." Ferner finden sich in dem Heft Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie konkrete Arbeitshilfen wie Checklisten und Gesprächsleitfäden.

Führungskräften aus mittleren und großen Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen, betrieblichen Interessenvertretern, Qualitätsmanagementbeauftragten und Betriebsärzten aus dem Zuständigkeitsbereich der BGW bietet die Berufsgenossenschaft darüber hinaus ein kostenfreies ganztägiges Multiplikatorenseminar zum Aufbau eines BEM an. Weitere Informationen dazu finden sich unter www.bgw-online.de, Suchstichwort: BEM-Seminar.

Neu für Kliniken: Implementierungsberatung

Kliniken, deren Beschäftigte bei der BGW versichert sind, können sich zudem ab sofort von geschulten Beratern der Berufsgenossenschaft beim Aufbau eines systematischen Eingliederungsmanagements unterstützen lassen. Bei dieser ebenfalls kostenfreien Implementierungsberatung geht es darum, ein auf die Belange des Unternehmens zugeschnittenes einzelfallübergreifendes BEM zu entwickeln. Die Ansprechpartner der BGW sind per E-Mail an Eingliederungsmanagement@bgw-online.de zu erreichen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über siebeneinhalb Millionen Versicherte in fast 613.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

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