In einer ergänzenden Pressemitteilung stellt der MDK selbst zutreffend dar, dass die Dermatoskopie weder Teil des sogenannten Hautkrebsscreening ist, noch der so genannte Bewertungsausschuss, der mit Kassen- und Ärztevertretern besetzt ist, für den Einsatz des Dermatoskops im Verlauf der weiteren Behandlung eine eigene Abrechnungsziffer geschaffen hat. Insofern kann das Dermatoskop auch nicht Handwerkszeug sein, dass jeder Dermatologe zur Behandlung vorhalten muss.
In den zuständigen Gremien der Selbstverwaltung haben sich die Verhandlungsführer der Krankenkassen mit wechselnden Argumenten stets geweigert, eine Regelung zu treffen, die über eine reine Blickdiagnostik hinausgeht. Das Gegenargument von Seiten der maßgeblichen Krankenkassenvertreter lautete stets: zu aufwändig und zu teuer. Dies ist für jedermann nachzulesen in den Veröffentlichungen des mit der Sache über viele Jahre befassten Gemeinsamen Bundesausschusses (www.g-ba.de).
Die für die gesetzliche Krankenversicherung innovative Untersuchung mit dem Dermatoskop ist auch keineswegs, wie im IGeL-Monitor dargelegt, entbehrlich. Vielmehr ermöglicht sie es dem fachkundigen Dermatologen, die Zahl der Probeentnahmen (Biopsien) und die nachfolgende feingeblichen Untersuchungen präziser als die reine Blickdiagnostik auf die medizinisch unerlässlichen Fälle zu begrenzen wie neuere Studien inzwischen zuverlässig beweisen. Daher ist die Dermatoskopie bzw. Auflichtmikroskopie inzwischen ebenso wie in Australien auch in die deutsche S3-Leitlinie zur Hautkrebsbehandlung aufgenommen worden.
Die willfährige "Bewertung" der Dermatoskopie durch den MDK als entbehrliche GKV-Inklusivleistung ist von der Wirklichkeit längst überholt worden. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind inzwischen zahlreiche große, leistungsfähige Krankenkassen wie die AOK, die Barmer GEK, die IKK, sowie zahlreiche Betriebskassen regional oder auch bundesweit wie Knappschaft und Techniker-Krankenkasse dazu übergegangen, die Zusatzleistung einer dermatoskopischen Diagnostik gesondert zu vergüten.
Außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist für die Dermatoskopie mit der Ziffer 750 eine eigene Regelung in der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) geschaffen worden, nach der diese Leistung heute für jeden Bundesbürger als privatmedizinische Leistung zu einem Preis von rund 16 Euro erbracht werden kann.
Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen bedauert die vom MDK einseitig betriebene Eskalation des seit Jahren ungelösten Konflikts, der vor allem aus dem öffentlichen Druck resultiert, dem Krankenkassen ausgesetzt sind, die lediglich die Blickdiagnostik erstatten. Der MdK hat das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Patient und behandelndem Arzt unnötig und in einer unverantwortlichen Weise belastet.
Die Darstellung des MDK-IGeL-Monitors stellt eine Desinformation zum Schaden der gesetzlich Krankenversicherten dar, die fatal an das Strickmuster erinnert, mit dem eine Reihe von Karnkenkassen vor Einführung des Hautkrebsscreenings als Krankenkassenleistung die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei Dermatologen über viele Jahre als IGel diffamiert haben.
Der BVDD fordert den MdK als Urheber auf, die mangelhafte "Bewertung" des IGeL-Monitot umgehend zu korrigieren.
Wir können unseren Patienten nur empfehlen, auch beim nächsten Hautkrebsscreening eine dermatoskopische Zusatzuntersuchung zu vereinbaren.