Die derzeitige Regelung sieht vor, dass Personen, die bereits einen Sachkundenachweis nach § 13 Abs.3 TierSchTrV haben, an einer Nachschulung mit abschließender Prüfung teilnehmen müssen, um den Befähigungsnachweis bei ihrer zuständigen Stelle beantragen zu können.
Das Hofgut Neumühle bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesfachschule Vieh und Fleisch einen solchen Nachschulungstermin am 7. August 2007 an, bei entsprechender Nachfrage gibt es einen zweiten Termin am 9. August 2007. Inklusive Verpflegung an diesem Tag betragen die Kosten 45 Euro.
Des weiteren wird am Hofgut Neumühle vom 14. – 17. August 2007 ein Lehrgang mit Prüfung für alle Interessenten angeboten, die noch keinen Sachkundenachweis besitzen. (Kosten 360 Euro inkl. Unterkunft und Verpflegung).
Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Sie beim Hofgut Neumühle in Münchweiler/Alsenz.