„Das Gesetz bringt gravierende Nachteile für die Angebotstruktur im Schienengüterverkehrsmarkt, denn das Gutachten bestätigt, dass die Instrumente zur Sicherung der Qualität des Schienennetzes völlig unzureichend sind. Die Deutsche Bahn AG kann aufgrund Ihrer Monopolstellung frei über das Streckennetz verfügen“, so der BGA-Verkehrsexperte weiter.
„Das Gesetz ist kategorisch abzulehnen, weil es nicht zur Stärkung des Schienenverkehrs beiträgt, sondern einzig und allein das marktbeherrschende Unternehmen Deutsche Bahn AG stärkt. Der Börsengang der Bahn kann und darf nur durch die klare Trennung von Netz und Betrieb realisiert werden. Eine Netzbetreibergesellschaft hat die Trassenentgelte bei den unterschiedlichen Nutzern einzutreiben und für den Erhalt, die Sicherheit und die Auslastung der Schiene zu sorgen. Wenn der Bund 51 Prozent der Anteile an dieser Netzbetreibergesellschaft hält, müssen die verbleibenden 49 Prozent auf die verschiedenen privaten Bahngesellschaften – so auch an die Deutsche Bahn AG – aufgeteilt werden. Dies ist Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb und sorgt damit letztlich für optimale Lösungen im wachsenden Personen- und Güterverkehr“, so Riemann abschließend.