Hingegen bedeute jede weitere Öffnung des Entsendegesetz peu à peu die Einführung von Mindestlöhnen durch die Hintertür unter Umgehung der strengen Voraussetzungen des Tarifvertragsgesetzes. Die Koalition solle sich darüber bewusst sein, dass durch zusätzliche Reglementierungen gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen der Einstieg in den Arbeitsmarkt nur noch zusätzlich erschwert und kein einziger Arbeitsplatz geschaffen werde, warnt Börner.
Auch der Vorstoß der SPD, einen gesetzlichen Mindestlohn über dessen Verknüpfung mit der Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes zu erreichen, kritisierte der BGAPräsident:
„Letztendlich sollen die Arbeitgeber über die Mindestlohnschiene für die Erhöhung der Sozialtransferleistungen geradestehen. Einen Großteil der sogenannten Hartz IV-Aufstocker würde ein flächendeckender Mindestlohn in die Arbeitslosigkeit zurückwerfen. Der Staat müsste mehr für sie ausgeben, nicht weniger.“
Hinsichtlich des ebenfalls auf der Agenda stehenden Konzeptes für einen Investivlohn beinhaltet der Vorschlag der Union zur Unternehmensbeteiligung die wichtigsten Forderungen des BGA, nämlich das Element der Freiwilligkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Verzicht auf eine Absicherung von Verlustrisiken, insbesondere das Absehen von Regelungen zur Insolvenzsicherung. Wer an den unternehmerischen Chancen partizipieren möchte, muss auch bereit sein, dass unternehmerische Risiko mit zu tragen. „Das SPD-Modell des Deutschlandfonds, das nach dem Prinzip der ‚Rosinenpickerei’ die Gewinne sozialisiert, die Verluste aber den Unternehmern überläst, ist völlig unbrauchbar, da der Anreiz zu mehr Motivation und Produktivität genommen wird“, so Börner abschließend.