„Die Unternehmensteuerreform wird eine positive Wirkung für Investitionen in Deutschland jedoch nur entfalten, wenn deren Finanzierung attraktiv bleibt. Die Entlastung der Wirtschaft von fünf Milliarden Euro ist ein verlässliches Investitionssignal. Die nun vorgesehene Finanzierung ist jedoch durchwachsen“, so Börner weiter. Erfreulich sei, dass von den ursprünglich drakonischen steuerlichen Eingriffen in die Finanzierung von Unternehmen Abstand genommen worden sei. Die Freigrenze bei der Zinsschranke ermögliche, dass kleine und mittlere Unternehmen verschont blieben. Börner: „Mittelstandsfreundlicher bleibt jedoch die Umwandlung in einen Freibetrag, um die Belastung auch bei größeren Unternehmen aufzufangen.“ Problematisch sei auch, dass eine Reihe an Unternehmen von der Zinsschranke und der geänderten Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen bei der Gewerbesteuer massiv getroffen werde. Die Politik müsse verantworten, wenn dies Arbeitsplätze gefährde. Im Rahmen der weiteren Beratungen des Gesetzgebungsverfahrens werde es in einem konstruktiven Dialog aller Beteiligten darauf ankommen, wie negative Auswirkungen auf Investitionen und Finanzierung in Deutschland vermieden werden können.
„Im nächsten Schritt müssen auch die weiterhin ungelösten Strukturfragen auf die Startrampe geschoben werden. Vor allem für die Gewerbesteuer muss eine Lösung gefunden werden, die zu einer vollständigen Integration in das Einkommen- und Körperschaftsteuersystem führt.“ plädierte Börner. Eine Ablösung vereinfache das Steuerrecht, in dem es die Perspektive auf eine einheitlichen Bemessungsgrundlage und die neuen komplexen, ertragsunabhängigen Hinzurechnungsregelungen ausräumt.