„Das Ziel, den Unternehmensübergang zu erleichtern, in dem die Erbschaftsteuer nach einem festgelegten Zeitraum der Unternehmensfortführung entfalle, darf nicht vorschnell aufgegeben werden. Gerade mittlere und größere Personenunternehmen bauen auf dieses erklärte Ziel der großen Koalition. Die Verschonung von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer ist ein wichtiges und unverzichtbares Signal an den Mittelstand, dass die Politik zu ihren Versprechen auch steht. Rechtliche Bedenken müssen ernst genommen werden, doch dürfen diese nicht als Alibi missbraucht werden, sinnvolle und richtige Regelungen zu torpedieren“, warnt Börner und verweist exemplarisch darauf, dass allein die zwei Prozent größten Unternehmen im deutschen Groß- und Außenhandel fast die Hälfe der Arbeitnehmer in der Branche beschäftigen. Dies müsse seinen Niederschlag bei der Reform der Erbschaftsteuer finden.
„Aktuell diskutierte Alternativen aus einer Kombination von Freibeträgen und darauf aufsetzenden Steuerzahlungen verfehlen bislang die im Koalitionsvertrag verankerte Zielsetzung“, so die Zwischenbewertung Börners zu jüngsten politischen Überlegungen. Es könne nicht angehen, dass die mittleren und größeren Familienunternehmen die erbschaftsteuerliche Umverteilung finanzieren. Dies habe das Bundesverfassungsgericht sicherlich nicht vorgeschrieben. „Maßstab einer Erbschaftsteuerreform muss die Praktikabilität für alle Unternehmensgrößen sein verbunden mit einer attraktiven Verschonungsregelung zur Erleichterung des Unternehmensübergangs“, so Börner abschließend.