Bei manchen Versicherungen gibt es gute Chancen, mit Studieneintritt weiter über die eigenen Eltern mitversichert zu sein. So zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung, die für jeden ein absolutes Muss ist. Sie schützt vor den Folgekosten, wenn man anderen einen Schaden zufügt. Da man vorher aber nicht abschätzen kann, wie teuer so ein Schaden ist, sollte die Versicherungssumme so hoch wie möglich vereinbart werden. Viele Studenten sind über eine Familienhaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. "Das sollte man aber im Vorfeld unbedingt mit seinem Versicherer klären", sagt Stefan Hütte, Vertriebschef beim BGV. In der Regel gilt ein solcher Schutz über die Familienversicherung nur während der Erstausbildung – und dann auch nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze und mit Hauptwohnsitz bei den Eltern.
Auszug von zu Hause
Wohnt man nicht mehr im Elternhaus, kann zudem eine eigene Absicherung des Hausrats sinnvoll sein. "Bis man auszieht und einen eigenen Hausstand gründet, ist man als Student über die Hausratversicherung der Eltern geschützt - sofern die Hausratversicherung-Summe der Eltern ausreichend bemessen ist", erklärt Hütte, „danach kann sich dieser Status verändern." Die Hausratversicherung springt ein, wenn Gegenstände aus dem eigenen Haushalt zum Beispiel durch Einbruch oder Leitungswasser gestohlen oder beschädigt werden. Gibt es in der Studenten-Bude hochwertigen Besitz wie Smart-TV oder Band-Gitarre, lohnt es sich, über diese finanzielle Absicherung nachzudenken.
Krankheitsfall absichern
Studierende müssen sich vor dem Uni-Start Gedanken machen, wie sie sich versichern möchten. Die Möglichkeit, während des Studiums weiterhin über die Eltern versichert zu bleiben, gibt es auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung − allerdings nur bis zum Alter von 25 Jahren. Anschließend muss man eine eigene Krankenversicherung wählen. Studierende mit Nebenjob sollten sich zudem erkundigen, ob sie mit ihrem Verdienst noch über die Eltern beitragsfrei versicherbar sind oder ob sie eine eigene Krankenversicherung abschließen müssen. Wer bis zum Studium über seine Eltern privat krankenversichert war, muss sich entscheiden, ob er auch danach privat versichert sein möchte. Bei vielen Anbietern kann man von günstigen Studententarifen profitieren. "Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung gilt dann für die komplette Dauer des Studiums", sagt Hütte.
Auch eine private Zusatzversicherung kann sich lohnen. Für viele Studenten gehört es dazu, ein oder mehrere Semester im Ausland zu studieren. "Hierfür sollte man eine Auslandsreise-Krankenversicherung besitzen", empfiehlt der BGV-Experte. Diese übernimmt etwa die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause oder für die Heilbehandlung im Ausland. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel nur für Arztbesuche in der EU und in Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Selbst dann erstatten sie häufig nicht den vollen Betrag, sondern nur die Ausgaben, die für die gleiche Behandlung in Deutschland entstanden wären. Und zwischen diesen Summen können erhebliche Unterschiede liegen. Krankheitskosten im außereuropäischen Ausland erstattet die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht.
Risiko Berufsunfähigkeit
Wer als Student oder junger Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig ist, erhält oft keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Um in einer solchen Situation dennoch den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, sollte man vorsorgen. Das empfiehlt sich ohnehin, da auch eine Erwerbsminderungsrente im Vergleich zum gewohnten Einkommen meist deutlich geringer ausfällt. "Absichern kann man sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Falle einer Berufsunfähigkeit monatlich eine vereinbarte Rente zahlt", so Hütte. Da das Budget bei Studenten häufig nicht so üppig ausfällt, bieten viele Versicherer Einsteiger-Tarife mit reduzierten Beiträgen für junge Menschen an. Die Beiträge steigen später an, wenn mehr Geld zur Verfügung steht. Die Berufsunfähigkeits-Rente lässt sich dann in gewissen Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.