Signalgebend für die Honorarberatung sind in der heutigen Pressemitteilung der Europäischen Kommission die Ausführungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes:
Aufbauend auf den bereits bestehenden umfassenden Vorschriften, sieht die überarbeitete MiFID strengere Anforderungen an Portfolioverwaltung, Anlageberatung und das Anbieten komplexer Finanzprodukte, wie strukturierter Produkte, vor. Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte wird es unabhängigen Beratern und Portfoliomanagern untersagt sein, Zahlungen an Dritte zu leisten oder Zahlungen Dritter oder sonstige finanzielle Vorteile anzunehmen. Schließlich sollen für alle Wertpapierfirmen geltende Regeln zur Corporate Governance und Verantwortung des Managements eingeführt werden.
Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Verabschiedung unterbreitet. Nach Verabschiedung der Verordnung, der Richtlinie und der erforderlichen technischen Durchführungsbestimmungen wird das gesamte Legislativpaket zum selben Zeitpunkt zur Anwendung gelangen.
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