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Finanzberatung: Bundesverbraucherschutzministerium setzt Signale für die echte Honorar-Beratung

Neue BMELV-Studie sieht Reformbedarf beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen

(lifePR) (Göttingen, )
Neu ist es nicht, was eine Untersuchung der Beratungsfirma Evers und Jung im Auftrag des Bundesverbraucherschutzministeriums aktuell ergeben hat. Neu ist jedoch, daß nunmehr an Konsequenzen gedacht wird. Ernsthafte Konsequenzen für den seit Anbeginn der Republik unqualifizierten Verkauf von Finanzdienstleistungen aller Art. Geschützt von einer gut versorgten Lobby, quer durch alle politischen Parteien, konnten Versicherer und Kapitalanlagegesellschaften bisher frei aufspielen. Trotz besseren Wissens über die Systematiken des provisionsgetriebenen Finanzvertriebs fehlte es bisher am politischem Mut, Vermögensbildung und Altersvorsorge der bundesdeutschen Bevölkerung vor dem Zugriff von ausschließlich absatzorientierten Vertriebsgruppen und Einzelpersonen zu schützen.

Ilse Aigner (CSU), seit 31.10.2008 Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dokumentiert mit ihrer offensiven Öffentlichkeitsarbeit für die Studie "Anforderungen an Finanzvermittler - mehr Qualität, bessere Entscheidungen", daß diese 166 Seiten starke Arbeit nicht für die Schublade gedacht war.

Bereits im März 2009 soll ein Treffen mit Branchenvertretern der Finanz- und Versicherungswirtschaft unter anderem die Konsequenzen aus folgenden Problemstellungen erörtern:

- Hoher Verkaufsdruck am Anfang einer Kundenbeziehung im Finanzmarkt.
- Beratungen, die nicht ergebnisoffen und damit nicht kundenorientiert sind.
- Hohe Kapitaleinbußen für den Verbraucher, da 50 bis 80 Prozent der langfristigen Geldanlagen vorzeitig und mit Verlust abgebrochen werden.
- Verbraucher geben jährlich rund 20 Milliarden Euro zuviel für Versicherungen aus.
- Der Verbraucher ist oft falsch versichert
- Verschärfte Haftung für Finanzvermittler mittels Beweislastumkehr.
- Längere Verjährungsfristen für Beratungsfehler
- Aufhebung der Sonderregelungen für Vermittler von Investmentfonds und geschlossenen Fonds im Hinblick auf die Regulierung im Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
- Förderung der Honorarberatung als Alternative zum provisionsorientierten Verkauf

Laut der Studie gibt es in Deutschland mehr Finanzvermittler als in anderen EU-Ländern: Während bundesweit 6,1 Vermittler auf 1000 Einwohner kommen, sind es in Großbritannien 2,7 und in den Niederlanden zwei.

Die Studie kann von der Seite des Verbraucherschutzministeriums (www.bmelv.de) heruntergeladen werden.

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