Bei der Investition in eine fremdvermietete Immobilie ist die bankübliche annuitätische Tilgung steuerlich nicht optimal. Hierbei wird jeweils der gleiche Monatsbetrag an die Bank zurückgeführt. Darin enthalten ist jedoch ein steuerlich nicht ansetzbarer Tilgungsbeitrag. Je mehr getilgt worden ist, desto geringer wird der steuerlich absetzbare Zinsanteil. In der Nachsteuerbetrachtung steigt dadurch die Finanzierungsbelastung.
Wesentlich sinnvoller ist es, eine Tilgungsaussetzung zu vereinbaren. Hierbei wird an die Bank über die gesamte Laufzeit ein steuerlich voll ansetzbarer, gleichbleibender Zinsbetrag bezahlt. Die Tilgung läuft in einem separaten Ansparvertrag, z.B. in Investmentfonds oder in Versicherungsprodukte wie z.B. in fondsgebundene Rentenversicherungen.
Bei der Auswahl dieses Ansparvertrages bzw. Tilgungsersatzes ergeben sich allerdings enorme Unterschiede. Bankberater und freie Finanzberater empfehlen in der Regel zur Ansparung für den Tilgungsersatz gemanagte Investmentfonds oder fondsgebundene Rentenversicherungen.
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