Die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist gar nicht so einfach. Betroffene erhalten diese Rente erst, wenn sie kaum mehr einsatzfähig sind, unabhängig vom ursprünglich ausgeübten Beruf. Nur wenn auch leichte Arbeiten nicht mehr länger als drei Stunden täglich ausgeführt werden können, erhalten Betroffene die volle Rente. Können sie mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten, erhalten sie die halbe Rente, die Teilerwerbsminderungsrente. Sind Betroffene aber in der Lage, sechs Stunden täglich zu arbeiten – gehen sie leer aus.
Diese Regelung gilt für alle, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind. Wer früher geboren ist, also älter ist, kann weiter eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten, die einen etwas besserstellt: Wer seinen erlernten Beruf oder einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben kann, wohl aber in einer anderen Berufssparte arbeiten kann, erhält eine Berufsunfähigkeitsrente – diese gibt es für später Geborene ab 1961 nicht mehr. Hier gilt nur noch das Kriterium, ob jemand grundsätzlich zumindest zum Teil arbeiten kann oder nicht.
Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist, dass
- sie mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und gleichzeitig
- innerhalb der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre lang pflichtversichert gewesen sind. Für diese Wartezeiten gelten in bestimmten Lebenssituationen auch Ausnahmen.
- Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind und nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.
- Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind und nur zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können.
Erwerbsminderungsrente: So hoch ist die Rente
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der Anzahl der Versicherungsjahre in der Rentenversicherung und den dort bereits gesammelten Entgeltpunkten. Im Durchschnitt beträgt die Rente weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Je nach Verdienst und je nach Versicherungsjahren erhalten Betroffene im Durchschnitt 900 bis 1.000 Euro Rente im Monat.
Seit 1. Juli 2024 gibt es einen neuen Zuschlag: Jene, deren Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf die Nettorente (Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014) und 4,5 Prozent (Rentenbeginn von Juli 2014 bis Dezember 2018). Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, wer berechtigt ist, den Zuschlag zu erhalten.
Fazit: Wer die vorangehenden Abschnitte aufmerksam gelesen hat, weiß jetzt, dass die staatliche Absicherung bei Erwerbsminderung meist nicht ausreicht, um den Finanzbedarf zu decken. Sie tun gut daran, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Lesen Sie im folgenden Abschnitt, wann diese leistet.
Ab wann gilt man als berufsunfähig?
Berufsunfähigkeitsversicherung: Eine Berufsunfähigkeitspolice leistet, wenn Sie wegen Krankheit oder wegen eines Unfalls langfristig nicht mehr arbeiten können. Der Versicherungsnehmer erhält eine monatliche Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, notfalls bis zum Rentenalter. Eine Police sollte die volle Monatsrente schon ab mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit gewähren.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift viel früher, als viele meinen: Viele Policen gewähren bereits eine monatliche Rente, wenn die Erkrankung voraussichtlich länger als sechs Monate dauert (verkürzter Prognosezeitraum).
Gute Verträge zahlen ab Tag eins der Krankheit, wenn die ärztliche Prognose bereits getroffen werden kann, dass die Erkrankung länger als sechs Monate dauern wird. „Die Police sollte auch rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankheit leisten, wenn zum Zeitpunkt der Erkrankung nicht absehbar war, dass die Erkrankung in eine Berufsunfähigkeit münden würde. Diese Rückwirkungsklausel sollte idealerweise bis zu drei Jahren rückwirkend gelten“, sagt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist an den zuletzt ausgeübten Beruf geknüpft. Der Versicherer sollte darauf verzichten, den Versicherungsnehmer auf einen gleichwertigen Beruf verweisen zu können. Man nennt das den Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung.
Berufsunfähigkeitsversicherung – so hoch sollte die Rente sein
Damit die Police im Ernstfall auch tatsächlich die finanzielle Lücke schließen kann, muss die bei Vertragsabschluss festgelegte Rente ausreichend hoch sein. „Sie sollte 80 Prozent des Nettogehalts betragen. Zu bedenken ist, dass aus der Rente auch Beträge für eine spätere private Altersabsicherung zur Seite gelegt werden sollten“, sagt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die 80 Prozent sind aber nur eine Richtgröße. Wer frei verfügbares Einkommen aus anderen Quellen hat, kann dies bei der Berechnung der Rentenhöhe mit einkalkulieren. Eine Laufzeit bis zum Rentenalter ist wichtig.
Wichtig ist auch, dass sich die Rentenhöhe im Laufe der Jahre anpassen lässt. Sie können eine Beitrags- und Leistungsdynamik vereinbaren. Damit erhöht sich Jahr für Jahr der Beitrag aber auch die Leistung um beispielsweise drei Prozent. Außerdem sollte der Vertrag Nachversicherungsoptionen bieten. So lässt sich die Rentenhöhe während der Laufzeit noch anpassen, wenn Sie beispielsweise heiraten, Kinder bekommen oder eine Immobilie erwerben. Dies sollte ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Es lohnt sich, die Police in jungen Jahren abzuschließen, denn es ist eine umfassende Gesundheitsprüfung nötig. Wer chronische Erkrankungen hat, muss meist Aufschläge zahlen oder wird unter Umständen sogar ganz abgelehnt.
Unsere Tabelle zeigt Tarifbeispiele für Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://biallo.link/m1qekuch/