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Das hat es mit dem Pflichtteil auf sich

Immobilie vererben: Das können Sie in einem Testament regeln

(lifePR) (Utting, )
Das hat es mit dem Pflichtteil auf sich

Immer wieder ist beim Erben die Rede vom „Pflichtteil“ – was ist das eigentlich? Der Pflichtteil sichert Kindern und Ehepartnern einen Mindestanteil am Nachlass, unabhängig davon, was beispielsweise in einem Testament verfügt wurde. Der Pflichtteil spielt etwa dann eine Rolle, wenn der Erblasser in einem Testament oder in einem Erbvertrag eine Regelung trifft, die enge Angehörige – etwa seine Kinder – außen vor lässt. Ein Beispiel: Der Erblasser verfügt im Testament, dass das Haus seinem Sohn vererbt werden soll, die Tochter geht leer aus. In diesem Fall würde der Pflichtteil greifen, denn das Gesetz hat vorgesehen, dass Kinder und Ehepartner nicht einfach enterbt werden können. Ihnen steht zumindest ein Pflichtteil am Erbe zu. Der Pflichtteil bemisst sich immer am Gesamtwert des Nachlasses und ist immer halb so groß wie der gesetzliche Erbteil. Zudem ist der Pflichtteil immer ein Geldanspruch. Im obigen Beispiel müsste also der Sohn der Schwester ihren Erbanteil in bar ausbezahlen. Verfügt der Sohn nicht über das Geld, muss er einen Kredit aufnehmen oder sogar das Haus verkaufen.

Oftmals gibt es um den Pflichtteil Konflikte, vor allem wenn es um die Bewertung des Nachlasses geht. Pflichtteile lassen sich nur schmälern, wenn Sie als Immobilieneigentümer das Haus oder die Wohnung schon zu Lebzeiten überschreiben, also Ihren Nachkommen verschenken. Lesen Sie mehr dazu weiter unten im Text oder auch im Ratgeber „Pflichtteil – enterben fast unmöglich“ auf biallo.de.

Immobilie vererben: Das können Sie in einem Testament regeln

Eines wurde bisher deutlich: Wenn Sie nichts regeln, erben möglicherweise nicht nur viele Verwandte Ihren Nachlass und damit auch Ihre Immobilie. Sondern es erben möglicherweise auch Verwandte, die Sie gar nicht zu Erben machen wollen. Und noch ein Problem taucht auf: Sobald mehr als eine Person erbt, bilden die Erben automatisch eine Erbengemeinschaft. Das bringt in aller Regel Probleme mit sich. Ein Testament gibt Ihnen hingegen Gestaltungsfreiheit. Bei einem Testament
  • können Sie frei darüber entscheiden, wer Ihr Haus oder Ihre Wohnung erben soll – möglicherweise auch ein Partner oder eine Partnerin, mit dem oder der sie nicht verwandt oder verheiratet sind – und wie der Nachlass aufgeteilt wird.
  • bleiben Pflichtteile bestehen, aber Sie können Anordnungen treffen, wie der Nachlass aufgeteilt wird, ohne jemanden zu benachteiligen.
  • können Sie Erbengemeinschaften vermeiden (siehe Abschnitt unten)
  • können Sie weitgehend festlegen, dass Ihr Haus oder Ihre Wohnung erhalten bleiben soll.
Ein Testament zu verfassen ist auch dann sinnvoll, wenn Sie alleinstehend sind und keine Kinder haben. Denn gemäß der gesetzlichen Erbfolge erben dann andere Verwandte Ihren Nachlass: Onkel, Tanten, Cousinen. Möglicherweise wollen Sie aber nicht allen etwas vererben oder Sie wollen Streit um Ihren Nachlass vermeiden – dann verfassen Sie ein Testament!

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://link.biallo.de/3jsargfa/

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