Eine Erbengemeinschaft können Sie vermeiden über Vermächtnisse.
Diese Vorteile bringt ein Vermächtnis
In einem Testament können Sie verschiedene Verfügungen treffen. Um etwa eine Erbengemeinschaft zu vermeiden, können Sie Ihren Nachlass über Vermächtnisse verteilen: In einem Testament können Sie zum Beispiel eine Person als Erben einsetzen und dieser Person die Immobilie übertragen. Zugunsten einer anderen Person ordnen Sie ein Vermächtnis an, vielleicht eine weitere Immobilie oder andere Vermögenswerte. „Der Vorteil ist, dass auf diese Weise nur eine Person zum Erben wird, die andere Person wird Vermächtnisnehmer und hat damit einen sogenannten schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Erben, etwa, dass der Grundbesitz in Erfüllung des Vermächtnisses auf ihn übertragen wird. So vermeiden Erblasser, dass zwei Personen zu gemeinsamen Eigentümern einer Immobilie werden und sich einigen müssen“, rät Fachanwältin Reißler.
Tipp: Eine Erbin oder ein Erbe steht auch für Schulden gerade, die der Erblasser hinterlassen hat – ein Vermächtnisnehmer nicht!
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