Tipp: Wenn Sie nicht verheiratet sind, ist es ratsam, eine Risikolebensversicherung "über Kreuz" abzuschließen. Dies bedeutet, dass Sie beide jeweils einen Vertrag für den anderen abschließen. Stirbt Ihr Partner, erhalten Sie die Versicherungssumme steuerfrei. Andernfalls würde ab einem Betrag von 20.000 Euro Erbschaftsteuer fällig. Für sehr vermögende Ehepaare kann diese Lösung ebenfalls hilfreich sein, um Erbschaftsteuer zu vermeiden.
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