Der künftige Darlehensgeber wird nun prüfen, ob die von Ihnen auserkorene Immobilie auch tatsächlich im Rahmen Ihres Finanzierungsbudgets liegt. Dazu errechnet er erst einmal die genauen Kosten, die mit dem Kauf der Immobilie verbunden sind. Denn allein mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Hinzu kommen noch:
- Kosten für den Notar: ca. 1,5 Prozent vom Kaufpreis
- Kosten für den Grundbucheintrag: ca. 0,5 Prozent vom Kaufpreis
- Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises)
- Maklerprovision: üblich sind vielerorts 3,57 Prozent vom Kaufpreis für den Käufer (nicht gesetzlich geregelt)
- Kosten für Sanierungen
Wichtig: Haben Sie vereinbart, dass Inventar mitverkauft wird, muss dies das kreditgebende Geldinstitut wissen. Nicht nur, dass auf separat im Kaufvertrag ausgewiesenes Mobiliar keine Grunderwerbsteuer anfällt, auch auf die Finanzierungskonditionen kann dieser Aspekt Auswirkungen haben.
Haben Sie sich schließlich mit einem Kreditinstitut auf Tilgungsrate, Zinssatz und Zinsbindung fürs Darlehen geeinigt, erhalten Sie die Finanzierungszusage für den Notartermin.
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