Die Banken, die Mitglieder auch außerhalb des eigenen Geschäftsgebietes akzeptieren, haben wir gefettet.
In der letzten Spalte haben wir die Kündigungsfrist aufgeführt, die wir in den Satzungen der Gesellschaften gefunden haben. Die meisten haben nur drei Monate Kündigungsfrist. Das bedeutet: Ihre Kündigung muss der Bank spätestens am 30.9. eines Jahres vorliegen, damit Sie Ende des Jahres ausscheiden.
Ihr Geld plus Dividende für das letzte Jahr erhalten Sie dann nach der Vertreterversammlung meist im Frühjahr, wenn über die Höhe der Dividende für das letzte Geschäftsjahr entschieden wurde.
*Unter den unten aufgeführten Banken hat die Münchener Hypothekenbank als einzige einen tollen internetbasierten Abschluss, um Genossenschaftsanteile zu zeichnen.
Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://link.biallo.de/efrleqbr/