Dieses Modell ist etwas für Jüngere, auch Freiberufler, mit geringen monatlichen Einnahmen, die auch hohe Kosten nicht scheuen.
Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor: Ihre monatlichen Einkünfte sind zu gering, sodass Sie kein “Best Ager” Darlehen von der Allianz bekommen. Und der Verkauf Ihrer Immobilie ist auch nicht das, was Sie sich fürs Alter vorgestellt haben. Sie benötigen aber dennoch 100.000 Euro oder mehr.
In diesem Fall könnte ein Immobilienteilverkauf unter Umständen das Richtige für Sie sein.
Wer bereit ist, bis zu 50 Prozent seines Hauses oder der selbst genutzten Eigentumswohnung zu verkaufen:
- kann die ganze Immobilie weiter allein nutzen,
- zahlt für den verkauften Teil ein monatliches Nutzungsentgelt an den Käufer und
- kann ein solches Geschäft auch ohne Mindestalter abschließen.
- Sie nehmen Kontakt mit mehreren Anbietern auf, um Angebote vergleichen zu können.
- Ein Gutachter ermittelt den Verkehrswert der Immobilie, die Kosten dafür trägt der mögliche Käufer.
- Sie einigen sich mit dem Käufer über die Höhe des Teilverkaufs und des monatlichen Nutzungsentgelts sowie die Dauer der Zinsfestschreibung.
- Ein Notar erstellt den Kaufvertrag.
- Der Käufer wird Miteigentümer der Immobilie und Sie erhalten ein im Grundbuch verbrieftes Nießbrauchrecht.
- Der Notar veranlasst die Zahlung des Betrags an Sie.
- Sie überweisen monatlich das vereinbarte Nutzungsentgelt an den Käufer.
Das sind die Vorteile beim Immobilienteilverkauf:
- Das Modell ist transparent, sodass man weiß, worauf man sich einlässt.
- Beim Verkauf gibt es kein Mindestalter
- Es efolgt eine rasche Abwicklung.
- Man profitiert mit seinem Teil von einer möglichen Wertsteigerung.
- Sie müssen finanziell nur in der Lage sein, das monatliche Nutzungsentgelt zu zahlen.
- Der Teilverkauf ist im Vergleich zu einem Darlehen relativ teuer. Zwischen 4,95 und 7,00 Prozent zahlen Sie pro Jahr an Nutzungsentgelt. Die müssen Sie dann durch zwölf teilen, um an den Monatsbetrag zu kommen.
- Renovierungen müssen Sie für die ganze Immobilie allein tragen.
- Einige Anbieter stellen eine Gebühr von rund fünf Prozent beim späteren Verkauf der gesamten Immobilie in Rechnung.
- Das Nutzungsentgelt nach der ersten Festschreibung kann noch höher sein.
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