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Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie ist am 30. Juli 2024, 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in Kraft getreten

(lifePR) (Utting, )
Die Mitgliedsländer haben nun zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen und bei Verstößen Sanktionen einzuführen. Außerdem müssen sie zwei Auflagen aus der Richtlinie erfüllen:
  • Die Schaffung einer Online-Plattform für Reparaturen. Auf ihr sollen Verbraucher kostenlos alle wichtigen Informationen zum Thema finden wie Reparaturbetriebe und -initiativen, Repair-Cafés, Verkäufer überholter Waren, Ankäufer defekter Produkte etc. Spezielle nutzerfreundliche Suchkriterien wie Warenkategorie, Marke, Verfügbarkeit von Ersatzwaren, Dauer der Reparatur, Qualitätsindikatoren und Preisbeispiele sollen die Auswahl eines Reparaturbetriebs erleichtern. Die nationale Plattform kann über eine Schnittstelle in die bis zum 31. Juli 2027 von der EU-Kommission entwickelte "Europäische Online-Plattform für Reparaturen" eingebunden werden. Auf ihr finden Verbraucherinnen und Verbraucher auch das "Europäische Formular für Reparaturinformationen".
  • Einführung von mindestens einer Maßnahme zur Förderung der Reparatur. Als Beispiele nennt die Richtlinie die Unterstützung von Reparaturinitiativen in Form von Räumlichkeiten, Ausbildungsprogrammen im Bereich Reparatur, steuerlichen Maßnahmen wie die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen oder die Ausgabe von Reparatur-Gutscheinen. Die Maßnahmen können auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene ergriffen werden.
Laut einer Umfrage des BUND "gaben 62 Prozent der Befragten an, dass sie mehr reparieren lassen würden, gäbe es einen nationalen Reparaturbonus". Was der bewirken könnte, zeigt Österreich, das bereits 2022 einen "Reparaturbonus" eingeführt hat. Über die Website reparaturbonus.at können Verbraucher eine passende Werkstatt finden und sich auch gleich 50 Prozent der Kosten bis maximal 200 Euro vom Staat erstatten lassen. Der Bonus kann für die Reparatur, Service und Wartung von E-Geräten und Fahrrädern sowie für Kostenvoranschläge genutzt werden. Laut dem Umweltministerium in Wien wurden so im Jahr 2023 über 480.000 Reparaturboni ausgezahlt, fast 40 Prozent davon entfielen auf Handys und Smartphones. Und auch in Frankreich beteiligt sich der Staat seit Dezember 2022 mit festen Beträgen zwischen zehn und 50 Euro an Reparaturen. Neben Elektrogeräten fördert der Staat auch die Reparatur von Möbeln, Werkzeugen, Sportartikeln und Fahrrädern. Die Französinnen und Franzosen müssen dafür weder einen Antrag stellen noch das Geld vorstrecken, denn der Förderbetrag wird direkt von der Rechnung abgezogen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur von einer anerkannten Werkstatt mit dem Gütesiegel "QualiRépar" erledigt wird. Seit November 2023 gibt es nach dem gleichen Prinzip sogar einen Reparaturbonus für Schuhe und Textilien von sechs bis 25 Euro.

In Deutschland ist das kleine Bundesland Thüringen der Vorreiter. Für die Reparatur kaputter Haushalts-Elektrogeräte werden die Hälfte der Kosten von mindestens 50 Euro bis maximal 100 Euro pro Person und Jahr erstattet. Wer sein defektes Tablet oder die Nähmaschine in einem Repair-Café reparieren lässt, erhält notwendige Ersatzteile ab einem Betrag von 25 Euro zu 100 Prozent erstattet. Beantragt werden die Zuschüsse über das Portal reparaturbonus-thueringen.de. Zwischen 2021 und 2023 wurden so über 30.000 Reparaturen von Haushaltsgeräten, Computern und Smartphones gefördert, die andernfalls womöglich im Müll gelandet wären. Zur "Förderung der Reparatur von privat genutzten Elektro- und Elektronikgeräten" hat auch Sachsen im November 2023 einen Reparatur-Bonus eingeführt. Auch er beträgt 50 Prozent der Kosten (mindestens 75 Euro) bis maximal 200 Euro je Reparatur und kann zweimal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Auf der Seite sab.sachsen.de finden sich Übersichten der förderfähigen Geräte, der teilnehmenden Reparaturunternehmen mit einer praktischen interaktiven Karte sowie alle wichtigen Informationen und Formulare für die Antragstellung. Für 17.151 Reparaturen wurden bislang 1.833.863 Euro ausbezahlt. Auch Berlin beteiligt sich seit dem 17. September dieses Jahres an Kosten von mindestens 75 Euro mit 50 Prozent bis maximal 200 Euro beziehungsweise zu 100 Prozent an Ersatzteilen für mindestens 25 Euro bei der Reparatur durch Ehrenamtliche in einem Repair-Café. Den Antrag kann man über die Website ibb-business-team.de stellen. Sie sollten aber schnell sein, denn für 2025 ist die Finanzierung nicht gesichert. Angesichts der Verpflichtung durch die EU-Richtlinie, den Verbrauchern flächendeckend mindestens eine Fördermaßnahme zu bieten, wäre statt eines Länder-Flickenteppichs ein einheitliches bundesweites Programm sicher sinnvoll.

Tipp: Wem das Thema Nachhaltigkeit auch bei der Geldanlage wichtig ist, der kann versuchen mit den eigenen Bankgeschäften zu Klimaschutz beizutragen und für eine gute Zukunft zu sorgen. Auch das sogenannte Impact Investing (wirkungsvolles Investieren) umfasst Geldanlagen, die sozialen oder ökologischen Mehrwert bieten.

Den kompletten biallo.de Ratgeber zu diesem Thema gibt es hier: https://biallo.link/m1rxdhaq/

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